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55.000 Euro Bußgeld für polnisches Unternehmen BAG kontrolliert erneut Kabotage

Foto: Franziska Nieß

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat am 26. und 27. Oktober erneut Kabotage-Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Für einen Wiederholungstäter gab es eine saftige Strafe.

An 33 Kontrollstellen im Bundesgebiet hat das BAG demnach an den beiden Tagen die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft. Mit Blick auf die erfolgreich durchgeführten Maßnahmen kündigt das Amt weitere Kabotage-Kontrollaktionen an – die bundesweite Fortführung sei fester Bestandteil der künftigen Planung.

Bußgeld in Höhe von 54.800 Euro

Dass die Kontrollen und die „konsequente Ahndung von Verstößen bei illegaler Kabotagebeförderung“ Erfolg zeigen, zeigt laut BAG auch ein gerichtlicher Erfolg gegen ein polnisches Unternehmen, das kontinuierlich gegen die Kabotagebestimmungen verstoßen habe.

Auftraggeber auch im Blickfeld

Demnach hat das BAG gegen das Unternehmen wiederholt Bußgelder in vierstelliger Höhe verhängt. „Nach einer gerichtlichen Prüfung der Bußgeldbescheide wurden die Sanktionsmaßnahmen des BAG nun offiziell bestätigt“, teilt die Behörde mit - das Unternehmen muss ein Bußgeld in Höhe von 54.800 Euro zahlen.

Nach eigenen Angaben prüfe das BAG jetzt in diesem Zusammenhang, ob auch Verstöße etwaiger Auftraggeber vorliegen.

Trier, Kiel, Rostock und Neuss: Kontrolle in Häfen

Ziel der Kontrollen am 26. und 27. Oktober waren demnach „insbesondere stark von gebietsfremden Fahrzeugen befahrene Strecken und Verkehrsknotenpunkte“, wie die Häfen Trier, Kiel, Rostock und Neuss. Aber auch die Verteilerverkehre im Ruhrgebiet sowie auf den Autobahnen A3 und A5 waren demnach im Fokus. Einzelne Kontrollen erfolgten laut der Behörde auch in räumlicher Nähe zu den Werken von Automobilherstellern und -zulieferern in Bayern und Baden-Württemberg.

Missachtung der Kabotagevorschriften

Laut BAG wurden von insgesamt 734 kontrollierten Fahrzeugen 723 auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft; 139 der überprüften Lkw führten Kabotagefahrten durch. „46 dieser Beförderungen fanden unter Missachtung der Kabotagevorschriften statt“, so das BAG, dass als Folge Sicherheitsleistungen in Höhe von 49.260 Euro vereinnahmte. „Die gewonnenen Kontrollergebnisse werden ausgewertet und in die nun anstehenden Betriebskontrollen im Zusammenhang mit der Beauftragung unerlaubter Kabotage mit einfließen“, teilt die Kölner Behörde mit.

Insgesamt waren an den beiden Kontrolltagen 141 Beschäftigte des Straßen- und Mautkontrolldienstes sowie des Betriebskontrolldienstes des BAG beteiligt.

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