Feldversuch Lang-Lkw: Die Bedingungen für die Teilnehmer

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Sieben Bundesländer geben ihr Straßennetz für verlängerte Sattelzüge frei. Kombinationen mit bis zu 25,25 Meter Länge dürfen nur auf ausgewählten Strecken fahren. Das geht aus der Ausnahmeverordnung vor, die das Bundeskabinett verabschiedet hat und die trans aktuell vorliegt.

Insgesamt wollen sich sieben Bundesländer an dem Feldversuch beteiligen. Das sind Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen.
 
Nach der Verordnung soll der Feldversuch Ende 2016 enden. Das Bundesverkehrsministerium rechnet damit, dass sich rund 400 Fahrzeuge an dem Projekt beteiligen. Zum Einsatz kommen können sowohl der klassische Eurocombi mit 25,25 Meter Länge, 24-Meter-Fahrzeuge aus Kombination von Lkw und Anhänger oder um 1,30 Meter gestreckte Sattelzüge bei einer Gesamtfahrzeuglänge von 17,8 Metern.

Assistenzsysteme müssen an Bord sein

Die eingesetzten Einheiten müssen eine Vielzahl an technischen Voraussetzungen erfüllen – dazu gehören etwa der Einsatz von modernen Assistenzsystemen, Konturmarkierungen oder eine Hecktafel mit der Aufschrift „Lang-Lkw“. Die Fahrer müssen für diese Lkw geschult sein und mindestens fünf Jahre am Stück im Besitz der Fahrerlaubnis gewesen sein. Ebenfalls mindestens fünf Jahre lang müssen sie im gewerblichen Verkehr oder im Werkverkehr gefahren sein. Geregelt ist auch, dass die Fahrzeuge sich mit dem Kombinierten Verkehr auf der Schiene vertragen müssen.

Auf Autobahnen gilt für Lang-Lkw ein Überholverbot. Und auf dem nachgeordneten Straßennetz dürfen diese Einheiten nur Vehikel überholen, die nicht schneller als 25 Kilometer pro Stunde fahren. Ein Transport von Gefahrgut, flüssigen Massengütern oder lebenden Tieren im XXL-Laster ist untersagt.

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Matthias Rathmann

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