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Musterfeststellungsklage gegen das BAG Elvis fordert Maut-Millionen

Foto: Elvis

Elvis fordert vom BAG für seine Mitglieder die Rückzahlung von Maut-Millionen. Weitere Geschädigte sind noch willkommen, sich der Klage anzuschließen.

Der Europäische Ladungsverbund Internationaler Spediteure (Elvis) will im Rahmen eines Musterverfahrens zu viel gezahlte Lkw-Maut in Millionenhöhe vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zurückfordern. Das Musterverfahren wurde in diesem Monat eingeleitet, weitere Mitstreiter können aber noch ihre Ansprüche melden.

Zwischen drei und sieben Prozent zu viel bezahlte Maut

Nach Angaben von Elvis haben sich rund 160 Elvis-Partner dem Verfahren bereits angeschlossen. Im maßgeblichen Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 27. Oktober 2020 sollen diese Unternehmen insgesamt 380 Millionen Euro Lkw-Maut gezahlt – und damit nach den konservativsten Schätzungen zwischen drei und sieben Prozent zu viel.

„Dass sich das BAG trotz höchstrichterlich festgestellter Rechtswidrigkeit weigert, zu viel gezahlte Gebühren zu erstatten, grenzt an Wegelagerei und ist nicht hinnehmbar. Deshalb haben wir uns im Sinne unserer Partner entschlossen, die Ansprüche im Rahmen eines Musterverfahrens notfalls auch gerichtlich geltend zu machen“, sagt Nikolja Grabowski, Vorstand von Elvis.

EuGH-Entscheidung als Anlass

Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus Oktober vergangenen Jahres (Urt. v. 28.10.2020, Az. C-321/19). Danach dürfen bei der Festsetzung der Mautgebühren ausschließlich Infrastrukturkosten berücksichtigt werden, also solche für Bau, Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes. Die Bundesregierung hatte den Transport- und Logistikunternehmen jedoch auch die Kosten für die Verkehrspolizei in Rechnung gestellt. Das ist nach Auffassung des EuGH rechtswidrig. Polizeiliche Tätigkeiten fielen in die Verantwortung des Staates, der dabei hoheitliche Befugnisse ausübe und nicht lediglich als Betreiber der Straßeninfrastruktur handele. Diese Kosten könnten daher nicht als Aufwendungen für den Betrieb im Sinne der Richtlinie über die Erhebung von Gebühren angesehen werden, urteilte der EuGH.

BAG weist Zurückerstattung von sich

Laut Elvis hatten zahlreiche Partnerunternehmen daraufhin – ebenso wie viele andere Unternehmen – Anträge auf eine anteilige Erstattung der Lkw-Maut gestellt, was vom BAG mit Hinweis auf den Vertrauensschutz abgelehnt wurde.

„Ein solcher Vertrauensschutz zugunsten eines Mitgliedstaats wird im EU-Recht allerdings nur in eng begrenzten Ausnahmefällen gewährt. Und die liegen hier nicht vor“, sagt Rechtsanwalt Prof. Dr. Moritz Lorenz von der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein, der Elvis in dem Verfahren vertritt.

Mit seiner Musterverfahren will der Ladungsverbund jetzt für seine Mitglieder die Rechtsauffassung des BAG gerichtlich überprüfen lassen. Stellvertretend wird dabei der Antrag eines Unternehmens herausgegriffen. Über diesen entscheidet zunächst das BAG und bei Ablehnung sodann das Verwaltungsgericht. Das Ergebnis des Gerichtsverfahrens wird kraft einer Musterverfahrensvereinbarung im Weiteren auf alle anderen Beteiligten übertragen. Laut Elvis wird mit einer mehrjährigen Verfahrensdauer gerechnet.

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