Unfall trotz Notbremsassistent Verfahren spitzt sich zu

Foto: Jan Bergrath

Am fünften Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Mannheim ging es weiter um die Frage, ob menschliches oder technisches Versagen im Sommer 2017 bei einem Lkw-Unfall zur Katastrophe mit zwei Toten und elf Verletzten geführt hat.

Parallel zum 57. Verkehrsgerichtstag in Goslar, wo im Rahmen eines Arbeitskreises Juristen, Politiker, Polizisten, Technikexperten und Unfallforscher darüber diskutierten, wie Lkw- und Busunfälle in Zukunft durch bessere Technik und verpflichtende Schulungen der Fahrer verhindert werden können – hier die Empfehlungen – fand vor dem Amtsgericht in Mannheim der fünfte Verhandlungstag gegen den Fahrer eines Lkw statt, der im Sommer trotz Notbremsassistent in ein Stauende gerast war.

Nach übereinstimmenden Meldungen der Rhein-Neckar-Zeitung und des Mannheimer Morgen kreist das Verfahren mittlerweile vor allem um die Frage, ob das Radargerät des im Fahrzeug verbauten Aktive Brake Assist (ABA) 3 des Actros 1845 mit Baujahr 2014 das Stauende erkannt hat – oder möglicherweise nicht. Nach Stand der Dinge ist derzeit beides möglich: Dass der Fahrer den ABA3 durch Bremsen übersteuert haben kann oder dass das System selbst an seine Grenze geraten ist.

Systemversagen oder Bau?

Nach einer zweistündigen Befragung habe ein Entwickler von Daimler eingeräumt, dass der ABA 3 möglicherweise die Situation nicht richtig erkannt habe. Zitat aus dem Mannheimer Morgen: "Das ist für das System aber kein Fehler, der im Steuergerät gespeichert wird.“ Vielmehr erreiche der ABA 3 eventuell eine Systemgrenze, wenn an einem Stauende zwei Fahrzeuge auf genau derselben Höhe nebeneinanderstehen. "Da verschwimmen die Informationen für das Radar, das kein Bild wahrnehme, sondern aus den gemessenen Daten ablesen müsse, was vor ihm stehe.“

Weiter zitiert der Mannheimer Morgen die Richterin: "Es geht hier nicht darum, ob ein Gerät auf dem Markt ist, das nicht richtig funktioniert, es geht um einen konkreten Fall. Der Hintergrund der Fragen ist, dass der Fahrer aus seinem Leben gerissen wird, wenn eine Strafe von über zwei Jahren rauskommt und er in den Bau muss“, erklärt sie. "Ein Systemversagen könnte ihn davor bewahren.“

Eine grundsätzliche rechtliche Bewertung, warum ein Fahrer bei einem von ihm durch ein Augenblicksversagen verschuldeten Unfall mit Todesfolge am Stauende wegen fahrlässiger Tötung angeklagt wird, findet sich in der Rubrik „Recht Aktuell“ des FERNFAHRER 3/2019, der am 2. Februar erscheint.

Verfahren weiter vertagt

Das Verfahren ist nun erneut vertagt worden – auf den 15. Februar. Beide Zeitungen berichten ebenfalls übereinstimmend von Gerüchten, dass gegen das Schöffengericht eine Strafanzeige vorliege. "Falls da was dran ist, kann man das als versteckte Drohung auffassen", wird Richterin Schöpf zitiert. Weiter schreibt die Rhein-Neckar-Zeitung: „Bei der Staatsanwaltschaft Mannheim ist jedoch keine Anzeige eingegangen. Auch die Anwälte der Nebenklage und des Lkw-Fahrers schütteln den Kopf und wollen nicht vorstellig geworden sein.“ Daimler betont auf Anfrage ebenfalls, keinerlei Anzeige gestellt zu haben.

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