Schließen

Novelle der Straßenverkehrsordnung BGL warnt vor Kollaps

Scheuerle Schwertransport Euro Compact bauma 2019 Tieflader Foto: Scheuerle

Aufgrund einer Neuregelung der StVO befürchtet der BGL einen Kollaps bei den Genehmigungsbehörden.

Im Rahmen der aktuell im Bundesrat diskutierten Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist auch eine Neuregelung der Zuständigkeiten für Schwertransportgenehmigungen geplant. Diese Neuregelung hat es nach Ansicht des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) in sich. Demnach dürfte die Neuregelung zu einem Kollaps bei den betroffenen Genehmigungsbehörden führen. Als Folge davon befürchtet der BGL eine massive Verzögerung der Genehmigungsprozesse. Dies könnte mit Blick auf den Transport von Bauteilen für Windräder die Energiewende in Deutschland gefährden, so der BGL.

Durch die geplante neue Zuständigkeitsregelung sollen sich die Wahlmöglichkeiten für die Genehmigungsbeantragung von derzeit drei auf künftig nur noch zwei mögliche Genehmigungsbehörden reduzieren. Und zwar auf diejenigen Genehmigungsbehörden, deren Zuständigkeitsbereich den Ort des Beginns oder des Endes eines Schwertransportes umfasst. Damit drohe eine erhebliche Überlastung vor allem der Behörden, bei denen Schwertransporte starten.

Verbände warnen

Der BGL, die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) und die Transfrigoroute Deutschland (TD) warnen den Bundesrat vor den Folgen der im Verordnungsentwurf vorgesehenen Neuregelung von § 47 StVO.

Die hieraus resultierende Verzögerung der Verfahrensdauern wäre demnach das Gegenteil der im Koalitionsvertrag verabredeten Beschleunigung von Schwertransportgenehmigungen. Die Verbände BGL, BSK und TD schlagen anstelle der jetzigen singulären Änderung der Zuständigkeiten in der StVO-Novelle vor, die in unmittelbarem Sachzusammenhang stehenden Regelungen von § 47 StVO, § 36 StVO, der einschlägigen Verwaltungsvorschriften (VwV), der Gebührenordnung Straßenverkehr (Nr. 263.1 GebOSt) sowie der Transportbegleitungsverordnung(StTbV) in einer ganzheitlichen Betrachtungsweise als Gesamtpaket zur Neuregelung des Großraum- und Schwertransportes zusammenzufassen und zu harmonisieren.

Unsere Experten
Jan Bergrath Jan Bergrath Journalist
Carsten Nallinger Carsten Nallinger Lkw-Navigation
Aktuelle Fragen Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw? Ziffer 95 und Überführungsfahrten Brauche ich die Ziffer 95 für Überführungsfahrten?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.