Die Bundesregierung und die Kreditversicherer spannen unter Beteiligung der R+V Versicherung einen Schutzschirm von 30 Milliarden Euro auf.
Das Ziel: Auch in der Corona-Krise Lieferanten umfassend gegen Zahlungsausfälle absichern. Die neu konzipierte Kreditversicherung greift immer dann, wenn ein Abnehmer im In- oder Ausland seine Rechnung nicht bezahlen kann. Axel Salzmann, Leiter des Kompetenzbereichs Straßengüterverkehr und Logistik bei der Kravag, einem Unternehmen der R + V Versicherung, erklärt: „Wir sind dabei, das Ganze noch speziell für die Transport- und Logistikbranche aufzubereiten.“
Edgar Martin, Komposit-Vorstand bei der R+V Versicherung, ergänzt: „Wir müssen die Lieferanten in dieser schweren Zeit schützen. Deshalb haben wir uns dieser Initiative der Bundesregierung sofort angeschlossen und sie maßgeblich mitgestaltet.“
Kreditversicherer übernehmen Ausfallrisiken
Die Vereinbarung enthält folgendes: Der Bund stellt eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer bis zu 30 Milliarden Euro, und zwar von März bis Ende 2020. Auch die Kreditversicherer leisten einen erheblichen Beitrag. Sie erhalten die Versicherungssummen im bestehenden Umfang von rund 400 Milliarden Euro aufrecht und tragen Verluste in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro selbst. Außerdem übernehmen sie die Ausfallrisiken, die über die Garantie des Bundes hinausgehen. „Im Gegenzug verpflichten wir uns mit dieser Vereinbarung, zwei Drittel unserer Prämieneinnahmen des Jahres 2020 an den Bund abzuführen“, sagt Martin. „Als genossenschaftlich orientierter Versicherer leisten wir damit einen erheblichen Beitrag zur Stabilisierung der Wirtschaft und Lieferketten in dieser
Ausnahmesituation.“
Alexander Niemeyer, Bereichsleiter Banken/Kredit ergänzt: „Viele eigentlich gesunde Unternehmen sind nur durch die Corona-Krise in Not geraten. Sie brauchen diese Versicherungssummen, um weiterarbeiten zu können.“
Kein Freifahrtschein für unsichere Geschäfte
Die Versicherungsnehmer können ihren Abnehmern somit helfen, indem sie Zahlungsziele von März bis Juni um zwei Monate verlängern können, ohne dass dies negative Auswirkungen auf den künftigen Versicherungsschutz hat. Die R+V will dies jedoch nicht als Freifahrtschein für unsichere Geschäfte verstanden wissen: „Die R+V prüft auch zukünftig die Bonität der Abnehmer in gewohnter Art und Weise“, heißt es seitens der Versicherung.