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Schaden durch Beifahrertür Versicherung muss zahlen

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss auch dann für einen Schaden aufkommen, wenn ihn der Beifahrer durch das Öffnen der Beifahrertür verursacht hat. 

Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken hervor (Az: 13 S 117/15). Im vorliegenden Fall hat der Beifahrer mit seiner Tür das geparkte Fahrzeug der Klägerin touchiert. Dafür verlangte sie Schadenersatz. Insgesamt entstand laut der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ein Schaden von rund 1.110 Euro inklusive Sachverständigenkosten. Entgegen der Auffassung der Verursacherseite hatte die Klage Erfolg. Die Kfz-Haftpflichtversicherung müsse auch für Kosten aufkommen, die aus einem durch Fahrzeuginsassen verursachten Unfall entstehen. Das Öffnen der Tür gehöre, so die Richter, zum "Gebrauch des Fahrzeugs". Die Klägerin habe also Anspruch gegen den Fahrzeughalter und könne darum unmittelbar gegen die zuständige Versicherung vorgehen. 

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