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Amtsgericht München Mietwagenfahrer muss die Spritart kennen

Foto: Shell

Wer ein Fahrzeug mietet, hat eine Nachforschungs- und Sorgfaltsplicht, was den richtigen Kraftstoff angeht. Wird falsch getankt, muss der Mieter für den entstandenen Schaden aufkommen.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (AZ: 113 C 27219/14), auf das die Internetseite kostenlose-urteile.de hinweist. Im vorliegenden Fall mietete eine Münchnerin bei einer Autovermietung einen Wagen. Zunächst bekam sie ein Fahrzeug mit Benzinmotor. Dies wurde dann aber durch ein Dieselfahrzeug ausgetauscht. Sie betankte das Auto mit Benzin. Nachdem das Fahrzeug wegen der falschen Betankugn liegenblie und die verständigte Pannenhilfe nicht erfolreich war, musste das Fahrzeug abgeschleppt werden. Den Schaden am Fahrzeug bezifferte ein Sachverständiger mit mehr als 1.000 Euro. Er selbst kostete 45 Euro. Die Autovermietung verlangte von der Mieterin die Kosten sowie eine Auslagenpauschale von 25 Euro zu begleichen. Sie weigerte sich und berief sich auf den ersten Wagen, den sie mietete – einen Benziner. Sie berief sich darauf, dass ihr versicherte wurde, dass das Austauschfahrzeug ein vergleichbares Fahrzeug sei. Auf die unterschiedlichen Spritarten sei sie nicht hingewiesen worden. Zudem sei es beim Tanken dunkel gewesen, so dass sie den Aufdruck auf dem Tankdeckel mit dem Sprithinweis nicht lesen konnte. Der Autovermieter erhob Klage. DAs Gericht gab dem Unternehmen Recht und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von insgesamt 1.150,57 Euro. Begründung: Sie habe ihre Sorgfaltspflicht aus dem Mietverhältnis verletzt. Der Mieter habe sich im Rahmen des Schuldverhältnisses so zu verhalten, dass das Eigentum des Vertragspartners nicht verletzt wird. Der Mieter müsse sich mit der Handhabung und den notwendigen Betriebsmitteln wie der Kraftstoffart vertraut machen.
 
 

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