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Verkehrsregeln Mehr Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen

Tempo 30, Schule Foto: Gundolf Renze

Das Kabinett hat heute eine Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für mehr Sicherheit beschlossen. Ein maßgebender Punkt der Novelle ist die erleichterte streckenbezogene Anordung von Tempo 30-Zonen.

Künftig sollen laut Bundesverkehrsministerium Straßenverkehrsbehörden der Länder unbürokratisch Tempo 30-Zonen an Hauptverkehrstraßen anordnen können. Ziel sei es, für mehr Sicherheit gerade vor Grundschulen, Kindergärten oder Altenheimen an großen Straßen zu sorgen. Mehr Sicherheit soll die Novelle auch für Kinder bis acht Jahren, die auf dem Gehweg Fahrrad fahren, schaffen. In Zukunft sollen Eltern ihre Zöglinge mit dem Fahrrad auf dem Geweg begleiten dürfen. Sie müssen nicht mehr - wie bislang - auf der Straße fahren.

Neu ist auch, dass E-Bikes Radwege befahren dürfen sollen. Die Regel gilt allerding nicht für die schnelleren S-Pedelecs, die mehr als Tempo 25 fahren können. Über die Freigabe der Radwege entscheiden dabei die Länder.

Ein weiterer Punkt der Novelle zielt auf die Bildung einer Rettungsgasse ab. Damit Fahrer die Regel besser befolgen können, wurde die Formulierung vereinfacht. Fahrzeuge müssen künftig die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.

Die Novelle bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.  

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