Die EU hat ihre ADR-Richtlinien erweitert. Künftig dürfen auch Lkw, die mit Erdgas (CNG) oder Flüssigerdgas (LNG) unterwegs sind Gefahrgüter transportieren.
Bereits im Mai 2016 haben laut dem Verein Zukunft Erdgas die Länder Deutschland, Portugal und Frankreich eine Vereinbarung unterzeichnet, die dies erlaubt. Nun, gemäß dem zweijährigen Turnus, habe die EU generell ihr Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) dahingehend aktualisiert. Ab Januar 2017 dürfen folglich erdgasbetriebene Sattelzugmaschinen Gefahrgüter ziehen.
Für den Einsatz von CNG und LNG im europäischen Schwerlast- und Gefahrgüterverkehr sei diese Entscheidung ein bedeutender Meilenstein. Parallel dazu habe man die maximale Speichermenge im Kraftstoffbehälter angepasst. Laut Zukunft Erdgas orientiert sich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur an der Maximalenge für Diesel, also 1.500 Liter oder 15.000 Kilowattstunden. Dies entspreche mehr als 1.000 Kilogramm Erdgas.