Neues Jahr, neue Vorschriften: Unternehmer müssen Menschenrechte im Auge haben – Lieferkettengesetz ab 1. Januar 2023
Das Lieferkettengesetz, eigentlich heißt es korrekt Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Es ist ein internationales Instrument, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern oder zu beheben. Die Sorgfaltspflichten orientieren sich unter anderem an den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. Ab 1. Januar 2023 gilt es für Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und ab 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Der Geltungsbereich ist zwar die Bundesrepublik Deutschland. Doch hat das Gesetz eine extratorritale Reichweite, da viele Unternehmen in die globale Wertschöpfungsketten eingebunden sind.
Indirekte Auswirkung
Die IHK Stuttgart veranstaltete kürzlich eine Info-Tagung zu diesem Thema. Franz Kaps, Associate Rechtsanwalt bei Baker McKenzie in Frankfurt am Main, erklärte, die Transport- und Logistikbranche werde das LkSG indirekt zu spüren bekommen. „Große deutsche Unternehmen, die unter das LkSG fallen, werden LkSG-Standards via Transportverträge an Transportunternehmer weitergeben. Die Spediteure werden die Standards des LkSG aufgrund von Vertragsklauseln einhalten müssen.“ Und: „Die Menschenrechts-Standards im LkSG sind überwiegend arbeitsrechtlich geprägt und werden für die Transportbranche vor allem in den Bereichen Arbeitsschutz, angemessene Vergütung und Arbeitszeiten relevant sein.“
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