Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und der Rechtsdienstleister Financialright haben die Anmeldefrist für die dritte Klage gegen das Lkw-Kartell verschoben.
Ursprünglich konnten sich Unternehmen bis 30. April für die dritte Klage gegen das Lkw-Kartell registrieren. Nach Angaben der Klageparteien sind bereits mehr als 10.000 Lkw für die dritte Klage registriert, deshalb wurde die Anmeldefrist wegen der straken Nachfrage bis zum 31. Mai verlängert.
Gemeldet werden können vom 1. April 2004 bis 31. Dezember 2016 gekaufte und geleaste Lkw, also Fahrzeuge, die in dem Nach-Kartellzeitraum erworben wurden. Die Lkw-Hersteller MAN, Daimler-Benz, Volvo/Renault, DAF, IVECO und Scania hatten nach Ansicht der EU-Kommission im Zeitraum von Januar 1997 bis Januar 2011 Absprachen getroffen.
An den ersten zwei Klagen des BGL und des Rechtsdienstleister Financialright beteiligen sich laut BGL mehr als 7.000 Unternehmen. Die zwei größten Klagen gegen das Lkw-Kartell enthalten demnach Schadensersatzersatzforderungen in Milliardenhöhe für fast 150.000 Lkw. „Die Schadenshöhe liegt bereits jetzt im zehnstelligen Bereich“, schreibt der Verband. Die juristische Vertretung vor Gericht übernimmt in allen Fällen die auf Kartellschadensersatzverfahren spezialisierte Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte.