Der Tachograph DTCO 4.1 von Continental wird Grenzübertritte erfassen, damit Behörden die Kabotage besser kontrollieren können.
Für Continental kommt die Verabschiedung des Mobilitätspakets 1 durch die politischen Gremien der Europäischen Union zur richtigen Zeit. Das Technologie-Unternehmen arbeitet nämlich gerade am Tachograph DTCO 4.1 der Marke VDO. Der Zulieferer bezeichnet den „intelligenten Tachograph der kommenden Generation“ dabei als „technologischen Ermöglicher für die Umsetzung der Richtlinien, die das Mobilitätspaket 1 festschreibt“. Insbesondere die Forschriften zur Kabotage und der Entsenderichtlinie für Arbeitnehmer im Transportgewerbe lassen sich mit dem DTCO 4.1 dokumentieren.
GPS erfasst Grenzübertritt

Per Satellitenortung (GPS, Galileo, Glonass) werden die in den Nutzfahrzeugen verbauten Tachographen künftig auch Grenzübertritte erfassen. „Wir begrüßen sowohl die Nutzung des DTCO für die Kontrolle von Kabotage- und Entsenderichtlinie als auch die Erweiterung der Tachographenpflicht auf Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Verkehr“, sagt Gilles Mabire, Leiter des Geschäftsbereichs Commercial Vehicles & Services bei Continental. Die EU sorge mit dem Mobilitätspaket 1 für einen fairen Wettbewerb im europäischen Transportgewerbe und damit für mehr Sicherheit.
Die sogenannte Handwerker-Ausnahme
Weiterhin gilt das allerdings nicht, wenn das Fahrzeuge zur Beförderung von Material oder Maschinen eingesetzt wird, die dann in einem Umkreis von 100 Kilometer des Betriebs benutzt werden – die sogenannte Handwerker-Ausnahme. In Deutschland besteht allerdings die Pflicht, bei Fahrzeugen der Größenklasse von 2,8 bis 3,4 Tonnen ein Fahrtenbuch zu führen.
Paukenschlag aus Brüssel

Paukenschlag aus Brüssel: Galt bei künftigen Generationen des Tachographen bislang immer ein Bestandsschutz, ist das mit der Einführung des sogenannten Intelligenten Tachografen erstmals nicht mehr der Fall. Mehr dazu im Artikel „EU schreibt Intelligenten Tachographen vor“.