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In der Coronakrise Mehr Flexibilität für den Verkehrssektor

Foto: Thomas Küppers

Die EU-Kommission will den Verkehrssektor in der Coronakrise entlasten. Ein Bündel an Maßnahmen zielt auf alle Verkehrsträger ab.

Die EU-Kommission will den gesamten Verkehrssektor von den gravierenden Auswirkungen durch die Coronavirus-Pandemie entlasten. Dafür sollen bestehende Regeln gelockert, vorgeschriebene Formalitäten wie bestimmte Kontrollen oder die Erneuerung von Lizenzen vertagt werden. eurotransport.de fasst die Maßnahmen ohne Anspruch auf Vollständigkeit zusammen.

Enlastung auf der Straße

Weniger Bürokratie und mehr Flexibilität sind für die Brüsseler Behörde das Gebot der Stunde, das auch für den Straßentransport gilt. So wurden bislang Ausnahmeanträge von elf Mitgliedstaaten zu den Lenk- und Ruhezeiten positiv beschieden, neun weitere Anträge würden derzeit bearbeitet, sagte Verkehrskommissarin Adina Valean. Das soll „den Fahrern die Flexibilität bieten, die sie benötigen, um den Warenverkehr in Europa aufrechtzuerhalten, auch wenn es an den Grenzübergängen Warteschlangen gibt, oder der Zugang zu Ruhe- und Sanitäranlagen eingeschränkt ist“, betonte sie.

Die individuell gelockerten Regeln auf nationalem Territorium sind zunächst bis zum 31. Mai befristet. Vielfach wird die tägliche Lenkzeit von neun auf elf Stunden erhöht (Ungarn, Luxemburg, Niederlande, Rumänien, Slowakei, Bulgarien, Schweden, Österreich), aber andere Länder wie Irland legen eine maximale Fahrzeit innerhalb von zwei Wochen in Höhe von 112 Stunden fest.

Während in Irland eine 45-minütige Pause nach viereinhalb Stunden vorgeschrieben bleibt, haben Ungarn, Griechenland, Rumänien, die Slowakei oder Bulgarien die Fahrzeit bis zur Pause um eine Stunde auf fünfeinhalb Stunden verlängert.

Die Höchstlenkzeiten innerhalb von zwei Wochen variieren um bis zu 30 Stunden: von 90 Stunden (Rumänien, Bulgarien) über 96 Stunden (Luxemburg, Niederlande, Belgien, Griechenland, Slowakei) und 100 Stunden (Österreich) sowie 105 Stunden (Ungarn) bis hin zu 112 Stunden (Irland). Spitzenreiter ist Schweden mit 120 Stunden.

Bemerkenswert ist auch, dass einige Staaten wie Belgien und die Niederlande die Ausnahmen auf Transporte bestimmter Arten von Waren zu beschränken und dafür Listen anzulegen, während sie beispielsweise in Luxemburg, Österreich, Ungarn, Irland, Griechenland, Rumänien, der Slowakei, Bulgarien und Schweden für den gesamten Warenverkehr gelten.

Fristverlängerungen für Führerscheine

Führerscheine (Richtlinie 2006/126/EG), die zwischen 1. März 2020 und 31. August 2020 ablaufen, gelten ebenso für jeweils um sechs Monate verlängert wie der Abschluss der regelmäßigen Weiterbildung (Richtlinie 2003/59/EG) oder die in Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG vorgesehenen Kennzeichnungen des harmonisierten Unionscodes „95“ sowie Fahrerqualifizierungsnachweise (Richtlinie 2003/59/EG). Mitgliedsstaaten können in allen Fällen bis zum 15. Juli weitere Verlängerungen beantragen. Bei der Fahrerkarte (EU) 165/2014 ist eine Fristverlängerung über sechs Monate hinaus nicht vorgesehen. Wird vom Fahrer eine neue Karte beantragt, sollen die Behörden sie spätestens zwei Monate später ausgestellt haben. Während der Wartezeit darf weiter gefahren werden, wenn der Fahrer nachweisen kann, dass er seine alte Karte zurückgegeben hat.

Auch die technische Überwachung oder deren Zertifizierung, die zwischen 1. März und 31. August fällig war, kann bis zu sechs Monate verschoben werden. Die Gültigkeit von Gemeinschaftslizenzen (EU 1073/2009) und Sicherheitsbescheinigungen (EU 2016/798) verlängert sichebenfalls um ein halbes Jahr.

Entlastung auf der Schiene

Für die Eisenbahnen hat die Kommission vorgeschlagen, die Frist, innerhalb derer einige Mitgliedstaaten EU-Recht zur Eisenbahnsicherheit und Interoperabilität umsetzen müssen, um drei Monate zu verlängern. Diese Fristverlängerung soll sicherstellen, dass der Sektor Rechtsklarheit hat und seine Zeit und Ressourcen auf die Erholung von der Coronavirus-Pandemie konzentrieren kann.

Die Genehmigung von Eisenbahnunternehmen soll nicht widerrufen werden, wenn sie ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nicht mehr erfüllen können, solange die Sicherheit nicht gefährdet ist. Es sollte eine realistische Aussicht auf eine zufriedenstellende finanzielle Sanierung innerhalb der folgenden sechs Monate bestehen.

Entlastung für Häfen und Wasserstraßen

Hafenbehörden soll die Flexibilität gegeben werden, Hafeninfrastrukturgebühren für Hafennutzer aufzuschieben, zu senken oder aufzuheben. Dies soll Reedereien die dringend benötigte Liquidität verschaffen.

Entlastung im Luftverkehr

Im Luftverkehr will die Kommission insbesondere die Bodenabfertigungsdienste entlasten: Ihr Vorschlag erlaubt die Verlängerung von Verträgen, um komplexe Ausschreibungen zu vermeiden, sowie Erleichterungen, die verhindern, dass Flughäfen blockiert werden, wenn die Bodenabfertiger in Konkurs gehen. Das Papier sieht auch eine vorübergehende Änderung der Zulassungsregeln für Luftfahrtunternehmen vor, um finanzielle Probleme im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu mindern.

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