Hauptuntersuchung Kehrtwende bei den Partikeln

Foto: Thomas Küppers

Bei der Partikelmessung war eine Übergangslösung im Gespräch. Pustekuchen. Stattdessen soll es eine flächendeckende Partikelmessung nun bis spätestens 1. Juli 2023 geben.

Die Übergangsregelung sollten den Werkstätten etwas mehr Luft bei der Beschaffung von Partikelmessgeräten verschaffen. Nun ist sie vom Tisch. Stattdessen ist der 1. Juli 2023 das neue Eckdatum bei der Partikelmessung. Doch der Reihe nach. Der Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrwesen“ (BLFA-TK) hat Ende September die vom Bundesverkehrsministerium (BMDV) am 2. September 2022 verkündete Übergangsregelung zur Einführung des Partikelzählverfahrens bei Dieselmotoren zum 1. Januar 2023 abgelehnt.

Die Regelung des BMDV sah vor, am Einführungstermin 1. Januar 2023 festzuhalten, jedoch nicht ganz. Geplant waren zwei Stufen. Zum einen, dass alle Prüfstellen und Prüfstützpunkte, die zum 1. Januar 2023 bereits über ein entsprechendes Partikelmessgerät verfügen, das Partikelzählverfahren im Rahmen von Abgasprüfungen anwenden müssen. Und zum anderen sah die Übergangsregelung vor, dass Prüfstellen und Prüfstützpunkte ohne entsprechendes Partikelmessgerät auch über den 1. Januar 2023 hinaus bei Abgasprüfungen das aktuelle Trübungsmessverfahren für einen noch zu definierenden Zeitraum anwenden dürfen. Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass sie ihre verbindliche Bestellung eines Partikelmessgeräts vor dem 1. November 2022 nachweisen können. Kein Bestell-Nachweis vor dem 1. November 2022 und kein Partikelmessgerät am 1. Januar 2023 hätte bedeutet, die Prüfstützpunkte und Prüfstellen hätten entsprechende Fahrzeuge nicht prüfen dürfen.

Flächendeckendes Messverfahren mit flexiblem Einführungstermin

Harald Hahn, Leiter des Fachbereichs Diagnose- und Abgasmessgeräte des ASA-Verbandes Foto: ASA-Verband
Harald Hahn, Leiter des Fachbereichs Diagnose- und Abgasmessgeräte des ASA-Verbandes

Nachdem der Bund-Länder-Fachausschuss diese Übergangsregelung nun abgelehnt hat, zielt er stattdessen auf eine flächendeckende Einführung des Partikelmessverfahrens bis spätestens 1. Juli 2023. Die Einführung kann auch früher erfolgen, wenn die flächendeckende Geräteversorgung der Prüfstützpunkte oder Prüfstellen vorher erreicht ist.
Harald Hahn, Mitglied der Task-Force-Leitungsgruppe und Leiter des Fachbereichs Abgasmessgräte und Diagnose im ASA-Bundesverband, erklärt dazu: „Die Bundesregierung trägt dem Beschluss des Bund-Länder-Fachausschusses Rechnung und wird zum 31.Oktober eine geänderte AU-Richtlinie veröffentlichen. Diese wird vorsehen, dass die Partikelmessung so lange ausgesetzt wird, bis eine ausreichende Marktabdeckung durch Partikelmessgeräte erreicht ist“.


BMDV überwacht die Geräteausstattung im Markt kontinuierlich

Den Stand der Marktabdeckung mit Partikelmessgeräten soll eine Arbeitsgruppe unter Leitung des BMDV kontinuierlich überwachen. „Sobald die Arbeitsgruppe eine ausreichende Verfügbarkeit von kalibrierten Partikelmessgeräten feststellt, legt das BMDV kurzfristig über eine weitere Verkehrsblattverlautbarung die Partikelmessung als verpflichtend für alle Prüfstellen und Prüfstützpunkte fest.“ Das Wort „kurzfristig“ bedeutet laut Hahn dabei, von der Feststellung der Marktabdeckung bis zur verpflichtenden Einführung der Partikelmessung vergehen nur wenige Wochen.


Kein Signal für deutlich verlängerte Beschaffungszeiten

Allerdings gilt es nun, keine Zeit zu verlieren. Prüfstellen und Prüfstützpunkte die zum Einführungstermin Partikelmessungen anbieten möchten, seien schlecht beraten, den Beschluss des Bund-Länder-Fachausschuss jetzt als Signal für eine deutlich verlängerte Beschaffungszeit für Partikelmessgeräte zu deuten. „An den grundsätzlichen Problemen, die erst zu dem Vorschlag der Übergangslösung durch das BMDV geführt haben, also der erschwerten Bauteilebeschaffung, den gestörten Lieferketten und infolgedessen verzögerten Baumusterprüfungen und Kalibrierungen für die Geräte, hat der Beschluss des Bund-Länder-Fachausschusses nichts geändert“, sagt Harald Hahn.


Einführungstermin 1. Juli – oder doch ein deutlich früherer Termin?

Alle Partikelmessgeräte-Hersteller sowie die Zulassungsbehörden arbeiten nach Angaben des ASA-Verbandes nun mit Hochdruck an der marktreifen Bereitstellung der Geräte. „Bei der Bestellung auf Zeit zu spielen, birgt jetzt auch noch ein weiteres Risiko: Es gibt keinen fest fixierten Einführungstermin für das Partikelmessverfahren. Das wird möglicherweise spätestens der 1. Juli 2023 sein. Entsprechende Marktabdeckung mit Partikelmessgeräten vorausgesetzt, kann aber auch ein deutlich früherer Termin gelten“, so Harald Hahn.

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