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Fahrverbot für Straftäter Führerscheinentzug statt Geldstrafe

Zwangsversteigerung Foto: M. Baumann - adpic.de

Die große Koalition plant, Fahrverbote künftig auch bei Delikten zu verhängen, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben. Dies soll vor allem kriminelle Einsteiger früh in ihre Schranken weisen.

Das hat laut der Zeitung "die Welt" die Arbeitsgruppe Inneres und Justiz während der Koalitionsverhandlungen beschlossen. "Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen", so laut "die Welt" der offizielle Wortlaut.

Bisher kann das Gericht immer nur dann ein Fahrverbot erteilen, wenn es sich um eine Straftat im Straßenverkehr handelt. Ein Ladendiebstahl beispielsweise kann bisher nicht mit Fahrverbot geahndet werden. "Wir wollen den Instrumentenkasten der strafrechtlichen Sanktionen erweitern, um flexibler auf einzelne Täter einzugehen", zitiert "die Welt" den stellvertretenden Vorsitzenden der Union im Bundestag, Günter Krings. Demnach könne die fühlbare Einschränkung der Mobilität eine wirksamere Sanktion bedeuten als eine bloße Geldstrafe. Andererseits sei sie weniger schwerwiegend als eine Haftstrafe. Hinzu komme laut "die Welt" auch, dass Fahrverbote ihre Wirkung auch dann entfalten, wenn eine Geldstrafe, beispielsweise bei wohlhabenden Tätern, nicht weiter ins Gewicht fiele.

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