Fahrer vor Gericht Vorgetäuschter Steinschlag?

Fahrer vor Gericht, Kieselsteine, Steinvergleich, Gerichtsverhandlung, Körnung, Autobahnkanzlei FF 8/2019. Foto: Autobahnkanzlei

Ein neuer Fall aus der Autobahnkanzlei: Wir haben den Eindruck, dass in manchen Fällen den Lkw-Fahrern Steinschläge in die Schuhe geschoben werden, um an Autos den Lack zu sanieren.

Auch bei Basti* vermuteten wir Ähnliches. Der ist vor ungefähr drei Monaten von der Polizei auf der Autobahn angehalten worden. Die eifrigen, aber netten Polizisten konfrontierten ihn mit dem Tatvorwurf, er habe laut einem Zeugen Kieselsteine verloren. Basti zeigte den Polizeibeamten die Mulde. Von Kieselsteinen keine Spur. Mehr hat er nicht gesagt. Das ist auch grundsätzlich richtig so. Wer von der Polizei angehalten und mit einem Tatvorwurf konfrontiert wird, der sollte erst mal schweigen. Das ergibt meist Sinn, denn im Gegensatz zu den Polizeibeamten, die solche Situationen tagtäglich haben, ist man unerfahren und läuft Gefahr, einfach in eine Falle zu tappen. Hier also hat Basti alles richtig gemacht. Als er ein paar Wochen später den Bußgeldbescheid erhält, kommt er zu uns in die Autobahnkanzlei nach Berg. Als Erstes weist er mich aufgeregt darauf hin, dass die angebliche Tatzeit Quatsch sei. Er habe zehn Minuten, bevor er am angeblichen Tatort war, noch eine Pause gemacht. Von da aus sind es sechs oder sieben Kilometer bis zu dem Ort, an dem die Steine geflogen sein sollen. Der Tatzeitpunkt müsste gegen 13.10 Uhr gewesen sein. Im Bußgeldbescheid heißt es aber 13.35 Uhr.

Richter versucht zur Einspruchrücknahme zu bewegen

Entweder die Tatzeit, der Tatort oder der Vorwurf als Ganzes stimmt ganz und gar nicht. Basti ist überzeugt, dass Letzteres zutrifft. Er erzählt mir weiter, dass seine Mulde leer gewesen sei. Da sei nichts drin gewesen. Das habe auch die Polizei erkennen müssen. Selbst wenn da ein paar Reststeine drin gewesen wären, was nicht der Fall war: Wie sollen die von unten die Mulde hochgeflogen sein? Eine Vollbremsung, die zu solchen Energien geführt haben könnte, gab es auf jeden Fall nicht. Und Kieselsteine sind nun mal auch keine Flummis. Obwohl in der Ermittlungsakte bereits steht, dass die Mulde völlig leer war, scheint für den Richter die Angelegenheit glasklar. Wie leider Gottes immer mehr Gerichte versucht auch dieser Richter, den Betroffenen vor der Verhandlung zur Einspruchsrücknahme zu bewegen. Menschlich mag das verständlich sein. Mit einer Einspruchsrücknahme hat der Richter am allerwenigsten Arbeit. Er muss kein Urteil schreiben. Er schickt die Akte einfach an die Ausgangsbehörde zurück. Mit dem, was das Prozessrecht vorsieht, hat das aber ganz und gar nichts zu tun. Wenn der Richter nämlich darlegt, dass nach bisheriger Einschätzung die Angelegenheit keine Aussicht auf Erfolg habe, und er deswegen eine Einspruchsrücknahme anregt, dann greift er dem Ergebnis der Beweisaufnahme – wenn auch vorsichtig – vor.

Bei vielen Betroffenen hat das magische Wirkung. Sie vertrauen der vorläufigen Einschätzung des Richters und nehmen den Einspruch zurück. Die nachfolgende Schilderung der Gerichtsverhandlung zeigt, warum das völlig falsch sein kann. Immerhin hatte der Richter hier noch eine Schippe draufgelegt. Er hatte nicht nur eine Einspruchsrücknahme empfohlen, weil die Sache keine Aussicht habe, nein, er hat auch gleich mitgeteilt, dass er eine Erhöhung des Bußgelds für wahrscheinlich hält. Aber auch dazu kam es nicht.Die Verhandlung beginnt, nachdem wir den Sachverhalt geschildert haben, damit, dass der vermeintlich Geschädigte gebeten wird, zu schildern, was sich ereignet habe. Er macht den Eindruck, als habe er am Abend vorher, beim Grillen, seinen Vortrag noch hundertmal geübt und all seinen Gästen auswendig vorgetragen. Der betet das runter wie nix. Der Richter bittet den souveränen Zeugen, den Gerichtssaal zunächst wieder zu verlassen und draußen zu warten. Vielleicht würde er noch gebraucht werden. Ich habe mich auf eine solche Situation eingestellt und hole aus meiner Tasche drei Glasgefäße mit jeweils unterschiedlichen Steinsorten. Im ersten Glas ist Schotter, im zweiten sind Kieselsteine und im dritten Glas ist Abraumsand. Die drei Gefäße stelle ich auf den Richtertisch und bitte den etwas irritierten Richter darum, den Zeugen noch mal reinzurufen. Der Richter tut’s. Der Zeuge gerät völlig ins Schwitzen, kann sich zunächst nicht richtig entscheiden und ist sich dann aber plötzlich doch ganz sicher.

Unglaubwürdiger Zeuge führt zur Einstellung

Der Schotter war es. Merkwürdig. Der Richter hält ihm vor, dass in seiner Zeugenaussage bei der Polizei von Kieselsteinen die Rede sei. Kieselsteine befänden sich deutlich erkennbar in einem anderen Gefäß. Der Richter beginnt sich nun am Zeugen festzubeißen. Er hat mit Interesse den Widerspruch wahrgenommen und fragt, wann er denn zum ersten Mal gesehen habe, dass der Lkw Steine verliere. Der Zeuge fängt sich wieder und äußert souverän, das sei so gewesen, als wäre er auf einen Vulkanausbruch zugefahren. Das habe er schon aus 200 Meter Entfernung gesehen. Der Richter registriert dies. Ich erlaube mir die Frage, warum er denn dann noch überholt habe. Kein Mensch würde doch freiwillig in einen solchen "Vulkanausbruch" hineinfahren. Das habe er auch nicht. Er sei auf Abstand gefahren. Der Richter hält ihm wieder seine Zeugenaussage vor. Dort habe er ausgeführt, dass die Steine ihn beim Überholen erwischt hätten. Der Zeuge atmet durch und braucht ein wenig Zeit, um sich wieder zu finden. Er probiert, sich damit zu retten, dass das Ganze ja schon einige Monate her sei und er sich so genau auch nicht erinnern könne.

Wie nah er denn dran gewesen sei, will ich nun wissen. Er habe immer den Sicherheitsabstand eingehalten und eine reichliche Distanz dazu gehabt, sagt er. Woher er denn wisse, dass über der Mulde kein Netz gewesen sei, frage ich. Das sehe man doch nur, wenn man nah ranfahren würde. Der Zeuge meint daraufhin, das mit dem Netz habe er nie behauptet. Ich halte ihm seine Aussage bei der Polizei vor. Da steht es genau andersrum. Dem Richter reicht es an dieser Stelle. Er schickt den Zeugen nach Hause und fragt uns, ob wir mit einer Einstellung einverstanden seien. Das sind wir selbstverständlich. Beweisen kann man nicht, was wir gemutmaßt haben. Aber ganz jenseits der Realität scheint es auch nicht zu sein, dass hier jemand ein paar Steinschläge, vielleicht vor Rückgabe des Leasingfahrzeugs, auf diese Art und Weise sanieren wollte.

*Namen geändert

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