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Erlass zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot Weiterfahrt in Schleswig-Holstein möglich

Fähre, Fährverbindung, Hafen, Schiff, Hafenwirtschaft, Warenverkehr Foto: Carsten Nallinger

Landesregierung und Logistikwirtschaft in Schleswig-Holstein haben sich bei den Regelungen zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw auf einen Kompromiss geeinigt.

Die neue Richtlinie sieht nach Angaben des Ministeriums unter anderem vor, dass Lkw, die während des Fahrverbotes oder am Vorabend mit einer Fähre eintreffen, künftig eine unmittelbare Weiterfahrt genehmigt bekommen können. Auch für andere Transporte können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, wenn dies dringend geboten ist und keine alternativen Transportmöglichkeiten bestehen. Neben Ausnahmen für einzelne Fahrten seien unter bestimmten Voraussetzungen auch längerfristige Ausnahmen möglich.

Gründe für Ausnahmegenehmigungen sind nach Behördenangaben die Beförderung von verderblichen Lebensmitteln, von lebenden Tieren und Pflanzen oder auch von dringend benötigten Rohstoffen oder Bauteilen, die bei verzögertem Eintreffen zum Stillstand ganzer Produktionsanlagen führen. Schleswig-Holstein sei aufgrund der Fährverbindungen nach Skandinavien besonders betroffen – für viele Lkw war an Wochenenden bislang nach der ohnehin zeitraubenden Fährfahrt in Lübeck oder in Kiel Endstation.

Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer erklärt: "Wir folgen damit einem Wunsch des Transportgewerbes, das sich über zu komplizierte Regelungen und eine uneinheitliche Anwendungspraxis im Land beklagt hatte." Dies bestätigte auch der Unternehmensverband Logistik (UVL), der die Erlassänderung mit angestoßen hatte. "Bedingt durch die Randlage Schleswig-Holsteins hatten nicht nur wir, sondern auch die gesamte Wirtschaft des Landes, bürokratische Hürden zu überwinden, um die wichtigen Zentren wie Rhein- Main, Stuttgart oder München termingerecht zu erreichen. Das wird jetzt durch den neuen Erlass erleichtert", erläutert UVL-Präsident Peter Boyens.
 

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