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DSLV interveniert bei Wissing CO2-Aufschlag soll erst 2025 kommen

Foto: Adobe Stock - jro-grafik, Montage: Oswin Zebrowski

Die Politik will die Lkw-Maut mit einem CO2-Aufschlag zum 1. Dezember verdoppeln und die Mehreinnahmen in die Schiene stecken. Warum sich beim DSLV dagegen nun Widerstand formiert.

Plötzlich kann es nicht schnell genug gehen: Schon zum 1. Dezember soll eine umfassende Mautreform greifen. Ein damit einher gehender CO2-Aufschlag bedeutet für Transport- und Logistikunternehmen eine annähernde Verdopplung der Gebühr. Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) appelliert nun in einem Brief an Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), der der Fachzeitschrift trans aktuell vorliegt, von den Plänen Abstand zu nehmen. DSLV-Präsident Axel Plaß und -Hauptgeschäftsführer Frank Huster sprechen sich für umfangreiche Korrekturen aus.

Der DSLV bittet den Minister „dringend“ darum, den geplanten CO2-Aufschlag nicht schon zum 1. Dezember 2023 einzuführen, sondern erst zum 1. Januar 2025. Der Verband begründet dies damit, dass der CO2-Aufschlag vorher keine Lenkungswirkung entfalten könne. Sprich: Unternehmen können nicht so einfach vom Diesel- auf ein alternativ angetriebenes Fahrzeug oder auf umweltfreundlichere Verkehrsträger umsteigen. Es fehlten marktfähige Fahrzeuge mit alternativen Antrieben in ausreichenden Stückzahlen und die erforderliche öffentliche und private Tank- und Ladeinfrastruktur.

Auch die Energieversorger seien absehbar nicht in der Lage, die öffentliche Infrastruktur sowie die Anlagen von Privatunternehmen mit den erforderlichen Strommengen zu versorgen. Und was einen möglichen Umstieg auf Schiene oder Wasserstraße angeht: „Aufgrund derzeit fehlender Verlagerungsmöglichkeiten signifikanter Gütermengen auf andere Verkehrsträger ergeben sich für Logistikunternehmen so gut wie keine Alternativen zur Vermeidung der zusätzlichen hohen finanziellen Belastungen.“

DSLV kritisiert drei unterschiedliche Maut-Termine

Der DSLV warnt davor, dass die steigenden Mautkosten die Antriebswende behindern, der Schuss also nach hinten losgeht. Er führt die geringen Margen der Unternehmen im europäischen Landverkehr an. Eine vollständige Weitergabe an die verladende Wirtschaft ist demnach kein Selbstläufer. Damit diese gelingt, brauchen die Unternehmen nach DSLV-Auffassung auch eine höhere Planungs- und Kalkulationssicherheit.

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Erschwert wird diese nach Verbands-Auffassung durch aktuell drei Termine, die gegenüber Verladern kommuniziert werden müssen: zum 1. Dezember 2023 der Start der CO2-Maut, zum 1. Januar 2024 das Auslaufen des Mautbonus für gasbetriebene Lkw und zum 1. Juli 2024 die Mautausweitung auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen.

Was die nur noch bis Jahresende von der Maut befreiten LNG- und CNG-Lkw angeht, spricht sich der DSLV dafür aus, diese – sofern biogenes Gas zum Einsatz kommt – weiterhin steuerlich zu begünstigen. Ein Bonus sollte dem Verband zufolge auch für Fahrzeuge gelten, die den Kraftstoff HVO 100 tanken, hierfür hatte der Bund kürzlich den Weg frei gemacht.

Zusätzliche Mauteinnahmen für Antriebswende nutzen

Der DSLV ist auch nicht damit einverstanden, dass die auf der Straße erwirtschafteten zusätzlichen Maut-Milliarden – von 2023 bis 2027 nimmt der Bund durch den CO2-Aufschlag und die Ausweitung auf kleinere Fahrzeuge rund 31 Milliarden zusätzlich ein – überwiegend in die Schiene fließen sollen. Darauf hatte sich die Ampelregierung in ihrem Modernisierungspaket im März verständigt. Daher fordert der Verband, dass die zusätzlichen Mauteinnahmen für den Hochlauf alternativer Antriebe und Infrastrukturen verwendet werden.

Und falls doch Teile der Mauteinnahmen in die Schiene fließen sollen, knüpft der DSLV daran Bedingungen: „Dann muss sich hier nicht nur die Investitionsdynamik erhöhen, es müssen auch unmittelbar marktrelevante Anreize für Speditionen und Industrieverlader für eine Verkehrsverlagerung entstehen.“

Weiterhin nicht einverstanden, sind die Speditionsvertreter damit, dass die Branche beim Thema CO2 doppelt zur Kasse gebeten werden soll – was im Koalitionsvertrag explizit ausgeschlossen wurde. Unternehmen zahlen beim Tanken einen CO2-Preis, gleichzeitig müssen sie zum 1. Dezember einen CO2-Aufschlag in Kauf nehmen. Einen Ausgleich gibt es dafür nicht.

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