Recht aktuell Prämien als Lohnbestandteil

dirk baumgart Foto: Dirk Baumgart

In Arbeitsverträgen werden oft unterschiedliche Prämien vereinbart. Klar ist allerdings: Der Lkw-Fahrer muss erkennen können, wie er die Prämie erreichen kann – und was er dafür tun muss.

Die 77. Sendung von FERNFAHRER LIVE vom 24. Februar hieß "Reden wir über Geld". An dem Tag, als russische Truppen die Ukraine überfielen, ging es angesichts einer sich bereits abzeichnenden und fortan weiter steigenden Inflation auch um die unterschiedliche regionale Entwicklung der realen im Vergleich zu den tariflichen Löhnen. Das betrifft 572.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Berufskraftfahrer bei 46.903 Transportunternehmen im gewerblichen deutschen Güterverkehr.

Unter anderem wurde auch der Punkt diskutiert, wie angesichts der kaum steigenden Löhne eine auskömmliche gesetzliche Rente zu finanzieren sei und welche Prämien mit zum Lohn dazugerechnet werden. Die Fragen und die Antworten von Harry Binhammer reichen wir hier nach. Welche Lohnbestandteile zur Arbeitszeit sind in einem Arbeitsvertrag auf Basis eines regulären Tarifvertrages des jeweiligen Verbandes verbindlich? "Prinzipiell sind die Lohnbestandteile im Tarifvertrag immer verbindlich", sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht, "es sei denn, im Tarifvertrag selbst gibt es eine sogenannte Öffnungsklausel, das heißt, dass die Abweichung im Arbeitsvertrag "erlaubt" wird. Regelungen, die für den Arbeitnehmer günstiger sind als im Tarifvertrag, sind immer zulässig."

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