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Der Schildbürgerstreich des BALM Neuer Name für De-minimis – aber kein Geld

Foto: Matthias Rathmann, Montage: Monika Haug

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) benennt das Förderprogramm De-minimis um. Geld für „Umweltschutz und Sicherheit“, wie das Programm nun heißt, ist allerdings keines da.

Die Antragsfrist für das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“, ehemals De-minimis, beginnt für die Förderperiode 2024 am 5. Februar 2024 um 9 Uhr, heißt es seitens des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM). Die Antragsfrist endet am 31. Mai. Dabei gibt es allerdings noch einige Unwägbarkeiten.

Vorerst ist die alte EU-Verordnung in Kraft

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Ob sich Flottenbetreiber nun tatsächlich über Zuschüsse freuen dürfen, bleibt abzuwarten. Eigentlich hat die Europäischen Kommission eine Revision der Verordnung vorgenommen. Die sogenannte Generaldirektion Wettbewerb (DG Comp) hat die Förderobergrenze für Unternehmen deutlich erhöht. Wobei die deutsche Politik an dieser Stelle etwas hinterherhinkt. Die Entscheidung der EU muss erst noch in deutsches Recht gegossen werden – und das dauert. Zum Glück lässt die bisherige EU-Verordnung eine Verlängerung der Bewilligungen bis sechs Monate nach deren Auslaufen zu. Für De-minimis 2024 (Umweltschutz und Sicherheit) gilt deshalb ausnahmsweise noch die alte EU-Verordnung und damit auch die alte Richtlinie. Soll heißen, eine Änderung der Bewilligungshöhe findet vorerst nicht statt.

Rotstift bei den Förderprogrammen

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Die neue erhöhte Förderobergrenze würde allerdings auch nur dann helfen, wenn wieder Geld im Fördertopf ist. Seitens des BALM heißt es allerdings bereits heute: „Gemäß Nummer 1.3 der Richtlinie „De-minimis“ besteht ein Anspruch auf Förderung nicht. Vielmehr entscheidet das Bundesamt aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.“ Und an dieser Stelle sieht es bislang schlecht aus. Aber am Beispiel des KsNI-Programns (Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur) lässt sich nachvollziehen, wie es um die Fördermittel bestellt ist. Nach Informationen des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) sind hierfür im Jahr 2024 insgesamt 624 Millionen Euro vorgesehen, für 2025 bis 2028 zusammen aber nur noch 86 Millionen Euro.

Deutsches Verkehrsforum kritisiert Verkehrsetat 2024

Nach dem Hickhack um den Haushaltsplan 2024 – mit vorübergehender Haushaltssperre – haben die Haushaltspolitiker Gelder aus dem Klima- und Transformationsfonds umgeschichtet. „Dieser Haushalt wird uns noch teuer zu stehen kommen, wenn er so beschlossen wird“, prognostiziert Dr. Heike van Hoorn, Geschäftsführerin des Deutschen Verkehrsforums (DVF), den aktuellen Plan. Sie sieht an dieser Stelle Kürzungen vor allem bei der Schiene und bei den Förderungen für die Antriebswende bei verschiedenen Verkehrsträgern. Die Streichungen bei Förderprogrammen für saubere Lkw und Busse und die Kürzungen bei den dringend benötigten alternativen Kraftstoffen erschwere den Übergang zu einer klimaneutralen Mobilität für alle Verkehrsträger. Ob unter diesen Vorzeichen die Fördermittel für De-minimis beziehungsweise das Nachfolgeprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ sprudeln werden, erscheint fraglich.

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