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Bundesverkehrswegeplan Kabinett beschließt die Marschroute bis 2030

Foto: Jan Bergrath

Das Bundeskabinett hat den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) beschlossen. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hatte diesen bereits im Vorfeld vorgestellt.

"Der neue Bundesverkehrswegeplan ist das stärkste Programm für die Infrastruktur, das es je gab", sagt Dobrindt. "Er umfasst ein Volumen in Höhe von 269,6 Milliarden Euro. Damit modernisieren wir unsere Infrastruktur und beschleunigen die Mobilität in Deutschland. Mit den Rekordmitteln aus meinem Investitionshochlauf hat der BVWP 2030 eine klare Finanzierungsperspektive." Der Plan enthalte rund 1.000 Projekte. "Davon entfallen 49,3 Prozent auf die Straße, 41,6 Prozent auf die Schiene und 9,1 Prozent auf Wasserstraßen." Dobrindt hat die dringlichsten Aus- und Neubauprojekte nach einem nationalen Prioritätenkonzept in die Kategorie "Vordringlicher Bedarf" (VB) eingestuft. 

Darin enthaltene Projekte zur Engpassbeseitigung seien als VB-E gekennzeichnet. 
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) konzentriert sich eigenen Angaben zu Folge beim BVWP auf fünf Eckpunkte. So habe man Investitionsmittel und Projekte synchronisiert, um eine klare Finanzierungsperspektive zu schaffen und so die VB-Projekte tatsächlich im gesteckten Zeitrahmen umsetzen zu können. Weiter gelte die Maxime: Erhalt vor Neubau. Rund 70 Prozent der Gesamtmittel fließen laut BMVI in den Erhalt der Infrastruktur. Zudem wolle man vorrangig die Verkehrshauptachsen stärken. 87 Prozent der Mittel gehen demnach in großräumig bedeutsame Vorhaben und sollen so die Leistungsfähigkeit des Gesamtnetzes stärken. 

Als vierten Eckpunkt will das BMVI Engpässe beseitigen und so den Verkehrsfluss optimieren. Rund 2.000 Kilometer auf Autobahnen und rund 800 Kilometer Schienenstrecke stehen aus diesem Grund auf der Agenda. Außerdem war es dem Ministerium ein Anliegen, die Öffentlichkeit breit an der Planung zu beteiligen. 
Den BVWP flankieren überdies weitere Ausbaugesetze für Schiene, Straße und Wasserwege. Diese Gesetze sollen die Finanzierungsgrundlage bilden, um die Projekte aus dem BVWP zu realisieren. 

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