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BMDV ändert die Straßenverkehrsordnung Strafe beim Abschalten des Notbremsassistenten

man, nba, notbremsassistent, aebs, notbremse Foto: MAN Truck & Bus

Eine Strafe fürs Abschalten des Notbremsassistenten und eine Ladezone für KEP-Dienstleister – was die Novelle der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2023 für die Logistik-Branche mit sich bringt.

Der Entwurf für die nächste Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) liegt eurotransport.de vor. Auch wenn das Schreiben vom 19. Juni 2023 eigentlich noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war. Diese Änderungen bringt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gerade gemeinsam auf den Weg.

Abschalten des Notbremsassistenten kostet

Eine Strafe fürs Abschalten des Notbremsassistenten ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h war bereits Ende 2019 im Gespräch. Der aktuelle Entwurf sieht hierfür nun ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor. Ausnahmen gibt es unter anderem für Reinigungsfahrzeuge, bei denen die dauerhafte Funktionsfähigkeit eingeschränkt wäre. „Im Falle dringender militärischer Erfordernisse“ sind auch Fahrzeuge der Bundeswehr sowie der NATO-Partner ausgenommen.

Bundeseinheitliches Schild „Ladezone“ kommt

Angelehnt an das Verkehrszeichen 229, den Taxi-Stand, solle es eine sogenannte Ladezone geben. Das blaue Schild mit dem Parkverbotszeichen und dem weißen Schriftzug „Ladezone“ richtet sich vornehmlich an KEP-Dienstleister. Das Halten und Parken ist dort nur zum Be- und Entladen von Fahrzeugen zulässig. Wobei das ganze „ohne Verzögerung durchgeführt werden“ muss. Die Ladezone kann dabei markiert sein und auch „die zulässige Gesamtmasse weiter beschränkt werden“, heißt es in dem Entwurf.

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