Der ukrainische Lkw-Fahrer, der Ende Dezember 2017 auf der A 61 eine Polizeistreife gerammt hat, wurde nun vom Landgericht Mönchengladbach zu fast drei Jahren Haft verurteilt.
Seit der ersten Kenntnis über den schlimmen Unfall auf der A 61 Ende Dezember, bei dem eine Polizistin ums Leben kam, habe ich über die Alkoholfahrt eines ukrainischen Lkw-Fahrers berichtet. In meinem letzten Blog dazu habe ich anlässlich des Prozessauftaktes den Fall noch einmal komplett aufgerollt. Laut eines aktuellen Berichtes der Rheinischen Post wurde der Fahrer nun vom Landgericht in Mönchengladbach zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
Ich kann nur hoffen, dass sich das Urteil bald abschreckend unter den Fahrern aus der Ukraine oder anderen osteuropäischen Ländern herumspricht. Denn es vergeht keine Woche, dass in Deutschland nicht ein Fahrer aus diesen Ländern betrunken auffällt, zuletzt erst wieder ein Chauffeur aus der Ukraine mit knapp drei Promille an einem Freitagabend auf einem deutschen Speditionshof. Für mich ist das auch ein akutes Warnzeichen für den extremen Fahrermangel im Gewerbe, der zu einer regelrechten Fahrermigration aus Osteuropa nach Deutschland führt. Das führt offenbar auch dazu, dass immer mehr Leute, jedenfalls aus diesen Ländern, hinter das Steuer eines Lkw kommen, die dort mit ihrem Alkoholkonsum absolut nichts zu suchen haben.