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Richtig dokumentieren ist wichtig Jede Stunde zählt

 Arbeitszeit Archiv Foto: Arbeitszeit Archiv

Das mit den Stunden ist so eine Sache: Nicht nur, dass in der Branche immer noch zahlreiche Varianten zu der Frage kursieren, wie Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten im Detail zu definieren sind. Manchmal sind sich auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer stark uneinig über den Umfang der Stunden, etwa, wenn vor Fahrtantritt oder nach der Tour noch „andere Arbeiten“ zu verrichten sind. Nicht zuletzt deshalb enden so manche Arbeitsverhältnisse mit einem Streit über noch nicht bezahlte Arbeitsstunden oder über „freiwillig“ geleistete Überstunden.

Deshalb ist gerade hier eine genaue beiderseitige Absprache und eine gute Dokumentation wichtig, am besten im Rahmen eines Arbeitszeitkontos. Das sei vor allem auch im Hinblick auf den Mindestlohn anzuraten, sagt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner aus Essen. Demnach werden "im Rahmen von Betriebsprüfungen die Stundenaufstellungen der Mitarbeiter durch die Betriebsprüfer intensiv geprüft".
Laut dem Steuerberater gelten als Arbeitszeitkonten unterschiedliche Arbeitszeitmodelle, die sich im Wesentlichen nach dem zeitlichen Rahmen unterscheiden, Kurzzeitkonten und Langzeitkonten etwa. Arbeitszeitkonten sind demnach sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer attraktiv, da sie Flexibilität bei Arbeitszeit und Lohnzahlung ermöglichen, zum Beispiel bei saisonalen Schwankungen.
Im Hinblick auf den Mindestlohn eröffnet das Mindestlohngesetz (§ 2 Abs. 2 ) dem Arbeitgeber demnach die Möglichkeit, Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, in ein schriftlich vereinbartes Arbeitszeitkonto einzustellen.

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