Neue Förderrichtlinie für Lkw-Stellplätze BMVI will Bauanreize für Privatinvestoren schaffen

Autohof Schwülper, A2, Braunschweig Foto: SVG Niedersachsen/Sachsen-Anhalt

Das Bundesverkehrsministerium hat eine neue Förderrichtlinie erarbeitet, durch die zusätzliche Lkw-Stellplätze im Drei-Kilometer-Radius von Autobahnanschlussstellen entstehen sollen. Die Fördersumme umfasst zunächst 90 Millionen Euro für die nächsten drei Jahre.

Trotz der Investitionen der vergangenen Jahre stößt der konventionelle Neu- und Ausbau von Rastanlagen an seine Grenzen, wie das Bundesverkehrsministerium in einer Pressemitteilung einräumt. Begrenzte Flächenverfügbarkeit, aber auch Widerstände vor Ort machten Planung und Bau zusätzlicher Stellflächen zeitaufwendig und teuer.

Private Bauherren sollen für Entlastung sorgen

Mit einer neuen Förderung will der Bund daher privaten Investoren Anreize geben, mehr Lkw-Parkplätze in Autobahnnähe zur Verfügung zu stellen. „Unsere Brummifahrer machen tagtäglich einen ultraharten Job: Sie sind unermüdlich unterwegs, um Waren und Güter an ihr Ziel zu bringen. Erholsame Pausen sind umso wichtiger. Voraussetzung dafür ist, dass die Trucker ihre Lkw sicher parken können – und nicht irgendwo wildwest abstellen müssen, weil die Parkplätze voll sind, sie sonst aber ihre Lenk- und Ruhezeiten verletzen. Uns ist wichtig, dieses Dilemma aufzulösen und gleichzeitig eine Gefahrenquelle für andere Verkehrsteilnehmer zu beseitigen. Daher investieren wir gezielt in den Ausbau von Stellplätzen – erstmals auch auf Autohöfen und in Gewerbegebieten“, wird Minister Scheuer zitiert.

Die Bedingungen für eine Förderung

Die Förderung soll den Neu- und Ausbau von Lkw-Parkplätzen sowie die Umgestaltung bestehender Flächen betreffen, die bisher nicht für Lkw-Stellplätze genutzt werden, zum Beispiel Betriebshöfe und Parkplätze von Messen oder Handelsunternehmen.

Die so geschaffenen Parkflächen sollen ganzjährig mindestens in der Zeit von 18.00 bis 6.00 Uhr geöffnet sein, mindestens 30 Lkw-Stellplätze und ausreichend sanitäre Einrichtungen (WC, Dusche) aufweisen sowie über ein System verfügen, das den aktuellen Belegungsgrad erfasst und diesen online auf dem Mobilitäts-Daten-Marktplatz (MDM) bereitstellt.

Sind diese Bedingungen erfüllt, ist ein Zuschuss von 70 Prozent (Neu- und Ausbau) beziehungsweise 90 Prozent (Umgestaltung) der förderfähigen Kosten geplant. Dazu zählen neben den klassischen Baukosten auch Umzäunung, Markierung, sanitäre Anlagen, IT-System, Beleuchtung oder eine sichere Wegführung.

Der Vorschlag für diese Förderrichtlinie befindet sich gegenwärtig in der Verbändeanhörung. Ziel ist laut Ministerium ein Förderstart noch im ersten Halbjahr 2021. Die Richtlinie soll zunächst bis zum Jahr 2024 gelten, eine etwaige Fortsetzung hängt vom Erfolg im Kampf gegen den Parkplatzmangel ab.

Dauerthema Parkplatzmangel

Das BMVI hat nach eigener Angabe in den letzten 12 Jahren mehr als 1,2 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt in neue Lkw-Parkmöglichkeiten investiert. Allein in den Jahren 2020 und 2021 seien jeweils 100 Millionen Euro für den Bau von Rastanlagen an Bundesautobahnen vorgesehen.

Im April 2018 wurde im Auftrag des BMVI eine bundesweite Erhebung zur Lkw-Parksituation entlang der Autobahnen durchgeführt und ausgewertet – zum dritten Mal nach 2008 und 2013. Das Ergebnis: Von 2008 bis 2018 stieg die Zahl der Lkw-Stellplätze von rund 53.900 auf rund 70.800. Derweil erhöhte sich die Zahl der nachts abgestellten Lkw von 68.100 Fahrzeugen im Jahr 2008 auf rund 94.100 im Jahre 2018. So ergibt sich eine fünfstellige 'Parkplatzlücke' entlang der Bundesautobahnen. Mit einem Fünf-Punkte-Plan will das BMVI diesen Mangel beheben oder zumindest abmildern. Er sieht folgende Maßnahmen vor:

1. Neue Lkw-Parkmöglichkeiten auf den Rastanlagen des Bundes schaffen.

2. Verstärkter Einsatz telematischer Parkverfahren (Kolonnen- und Kompaktparken).

3. Reduzierung des Lkw-Parksuchverkehrs durch den Einsatz von Parkleitsystemen.

4. Optimierte Nutzung des vorhandenen Lkw-Parkraums.

5. Prüfung neuer Parkraummodelle in Autobahnnähe.

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