Logistik und Gesundheit Die Corona-Schutzimpfung

Foto: RTC Transport
Meinung

Heute tritt das Infektionsschutzgesetz in Kraft. Wir sprechen bei „Hannas Diagnose“ unter anderem mit der Ärztin Dr. Hanna Schüssler und dem Fachanwalt für Arbeitsrecht, Harry Binhammer.

Heute, am 24.11, endet offiziell „die epidemische Lage von nationaler Trageweite“. Nachdem Politiker in Bund und Ländern seit Monaten die Warnungen von Wissenschaftlern vor einer vierten Corona-Welle in den Wind geschlagen haben, und wir uns mit einer geschäftsführenden alten und einer in Verhandlungen steckenden künftigen Ampel-Koalition in einem offensichtlichen Führungsvakuum befinden, hat man sich immerhin dazu durchgerungen, ein neues Infektionsschutzgesetz zu beschließen. Es tritt heute in Kraft. Das Für und Wider wird auf allen Ebenen heftig diskutiert. Natürlich auch in der Logistik und unter Lkw-Fahrerinnen und -Fahrern.

Niemand kann heute eigentlich sagen, er hätte nicht gewusst, dass eine Impfquote von derzeit knapp 70 Prozent in Deutschland nicht ausreicht, um die Verbreitung der hochansteckenden Delta-Variante des Coronavirus SARS-CoV-2, das unter dem Namen COVID-19 für ‚coronavirus disease 2019`steht, einzudämmen. Heute früh hat das Robert-Koch-Institut (RKI) die aktuellen Zahlen bekanntgegeben: Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Neuinfektionen liegt jetzt bei 404,5. Er erreichte damit den 17. Tag in Folge einen neuen Höchststand. Am Vortag hatte der Wert noch bei 399,8 gelegen, am Mittwoch vergangener Woche bei 319,5. RKI-Präsident Lothar Wieler hatte noch letzte Woche davor gewarnt, dass zuletzt 0,8 Prozent der Erkrankten gestorben seien. Das bedeute, dass von den mehr als 50.000 Infizierten pro Tag in den nächsten Wochen 400 sterben würden. Daran gebe es nichts mehr zu ändern.

Aufklärung für die Lkw-Fahrer

Wir haben daher beschlossen, das Thema der Impfung in unserer monatlichen Rubrik „Hannas Diagnose“ mit der Kölner Ärztin Dr. Hanna Schüssler zu besprechen. Es ist reiner Zufall, dass die Sendung heute am Mittwochabend ab 19 Uhr auf der FERNFAHRER-Facebookseite mit dem Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes zusammenfällt. „Es geht uns darum, die Skeptiker unter den Fahrerinnen und Fahrern, die vielleicht noch unsicher sind, zu überzeugen“, sagt Hanna Schüssler. Es geht unter anderem um die Fragen: Was ist überhaupt eine Impfung? Wie wirkt sie grundsätzlich und was unterscheidet etwa die sogenannten mRNA-Impfstoffe wie von Biontech/Pfizer und Moderna von Astra-Zeneca und Janssen von Johnson & Johnson, die als Vektorimpfstoffe zugelassen sind?

Pro und Contra mit Heike Prinz und Michael Zetzsche

Es lässt sich angesichts vieler Kommentare in den sozialen Medien leider nicht verleugnen, dass es auch viele Fahrerinnen und Fahrern gibt, die sich, oft auf Grund fragwürdiger Quellen, als Impfgegner begreifen und nicht mehr zu überzeugen sind. Sie sind ein Spiegelbild der Gesellschaft. Es geht uns eher um eine Fahrerin wie die Tankzugfahrerin Heike Prinz aus dem Ruhrgebiet, die sich heute in einer um mehrere Gäste erweiterten Sondersendung der Debatte stellt. „Ich bin skeptisch, weil die Wahrscheinlichkeit, Nebenwirkungen zu bekommen, bei mir höher ist, als mit Corona infiziert zu werden“, sagt Heike. „Ich vertraue dem neuen Impfstoff nicht, weil nun die Inzidenz höher ist als letztes Jahr ohne Impfstoff.“

Auf der anderen Seite steht der Lkw-Fahrer Michael Zetzsche aus Süddeutschland, der mittlerweile im Werkverkehr sein Glück gefunden hat. „Ich habe mich impfen lassen, da mein Sohn in der Ausbildung zum Krankenpfleger ist und meine Frau in der Verwaltung des Singener Klinikums arbeitet“, erklärt Michael. „Zudem war ich letztes Jahr nach Ausbruch des Virus noch ständig in Italien unterwegs und habe gesehen, wie die Menschen dort wie die Fliegen umgefallen sind. Das wollte ich für mich nicht.“

Die Folgen für die Logistik

„Unsere Mitgliedsunternehmen befinden sich momentan in einer Sondersituation“, warnt die BG Verkehr aus Hamburg auf ihrer Homepage. „Sie müssen ihren Betrieb aufrechterhalten und gleichzeitig ihre Beschäftigten vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen.“ Mittlerweile hat auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die häufigsten Fragen zum betrieblichen Infektionsschutz bereitgestellt. Unser Experte, der Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer, der ebenfalls Gast in unserer Sendung ist, hat die drei wichtigsten Fragen für die Logistik und ihre Beschäftigten vorab beantwortet.

Was bedeutet es für die Lkw-Fahrer im Lkw? „Im Lkw selbst erstmal bedeutet es nichts Besonderes“, erläutert Binhammer, „da die Arbeitsstättenverordnung dort, bis auf den Nichtraucherschutz, nicht gilt. Die allgemeinen Hygieneregeln etwa beim Fahrerwechsel, der Kabinenreinigung sind einzuhalten, es gilt die Maskenpflicht bei einer Zweimannbesatzung.“

Was bedeutet es für die Unternehmer gegenüber ihren Fahrern, wenn diese also in die eigene Disposition kommen? Für den Fahrer gelten die im jeweiligen Betrieb anzuwendenden Regelungen, das heißt derzeit 3G. Bei Ausübung der 2G-Option gelten nur diese Regeln, solange er sich auf dem Betriebsgelände befindet. „Bedeutsam kann hierbei sein, dass ausländische Fahrer, die nicht mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff, also Sputnik oder Sinovac, geimpft wurden, als ungeimpft gelten. Ist der Fahrer wegen der geltenden Regeln nicht mehr einsetzbar, kann dies sogar zu einer Kündigung führen. Allerdings muss vorher alles versucht werden, um dies zu vermeiden.“

Es gilt das Hausrecht

Und was bedeutet es für die Kunden der Speditionen? Dürfen diese 3G verlangen? „Ja, sogar 2G“, sagt Binhammer. „Das bestimmt das Hausrecht des jeweiligen Kunden, Absenders oder Empfängers. Da muss der Arbeitgeber gegebenenfalls eine kontaktfreie Be- oder Entladung abstimmen. Kann der Lkw-Fahrer wegen 2G oder 3G+ nicht auf fremdes Gelände fahren, muss er seinen Disponenten oder Arbeitgeber umgehend informieren. Am einfachsten ist das, wenn man es vorher abklärt. Gibt es mehrere Abladestellen, kann das natürlich schwierig sein, wenn diese auch noch im Ausland liegen.“ Im Bericht „Knock-Down für die Logistik“ haben sich zwei trans-aktuell-Redakteurinnen bereits mit den möglichen Folgen für die Logistik beschäftigt.

Der Begriff der Freiheit

Mir als Moderator der Sendung ist natürlich bewusst, dass die Stimmung zum Thema Impfen und insbesondere der nun von der Politik doch in Erwägung gezogenen Impfplicht für alle gerade in den sozialen Netzwerken extrem aufgeheizt ist. Immer wieder taucht dabei der Begriff der Freiheit auf – sich also frei dafür oder dagegen entscheiden zu können. Es ist auch das Thema von Christina Petters, Theologin und Notfallseelsorgerin, bekannt als Co-Moderatorin von FERNFAHRER LIVE. Sie befasst sich mit dem Spannungsfeld zwischen Freiheit und Gerechtigkeit. Wie weit darf Freiheit gehen und was ist ihr Preis? „Freiheit“, sagt Christina in Bezug auf den Philosophen Immanuel Kant, „ist zum einen das einzige jedem Menschen angeborene Recht. Doch daraus folgerte Kant die Verpflichtung eines jeden, so zu handeln, dass es als Maßstab eines allgemeinen Gesetzes gelten kann.“

Weiter fragt sie: „Wo ist Gerechtigkeit, wenn sich alle gleichermaßen betrogen sehen? Wo liegen die Grenzen, auch die zwischen dir, mir und uns allen? Wer hat Recht und was nützt das? Nach David Hume ist der öffentliche Nutzen der alleinige Ursprung von Gerechtigkeit. Wie Aristoteles sieht er jeden Bürger in der Pflicht, sich diesem öffentlichen Nutzen in den Dienst zu stellen, um selbst zum Gerechten zu werden.“

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
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