Truck Talk Tachostunde (4)

⚒️ Die Arbeitszeit im Fokus

15.07.2022

Mit Burkhard Taggart, Lkw-Fahrer seit 1980 und langjähriges Mitglied des Prüfungsausschusses der IHK Schweinfurt-Würzburg, erläutern wir die Grundlagen der Lenk- und Ruhezeiten und klären den Unterschied zwischen der Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen und entlohnungsrechtlichen Sinne. Das entscheidende Thema ist jedoch die Definition der Bereitschaftszeit im Unterschied zur Fahrtunterbrechung oder Pause.

Die EU-Verordnung über die Lenk- und Ruhezeiten, die VO (EG) Nr. 561/2006, und der Paragraf 21a des deutschen Arbeitszeitgesetzes sind in erster Linie Schutzvorschriften für den Fahrer. Die Arbeitszeit ist limitiert auf maximal zehn Stunden zwischen zwei Ruhezeiten. Die Lenkzeit, die Teil der Arbeitszeit ist, darf regelmäßig maximal neun Stunden am Tag betragen und kann zweimal die Woche auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Wobei es eigentlich keinen Fahrer geben kann, der zehn Stunden Lenkzeit in seinem Tacho aufgezeichnet hat, ohne gleichzeitig gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen zu haben – die Zeit für die Abfahrtskontrolle und die Ladungssicherung geht von den zehn Stunden ja „immer“ ab.

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Das sind die Grundlagen zum Einstieg in die vierte Folge der Tachostunde mit Götz Bopp, dem Experten für die Sozialvorschriften, und Burghard Taggart, der seit 1980 Lkw fährt, langjähriges Mitglied von Verdi ist, den Kraftfahrerkreis Aschaffenburg-Miltenberg mitbegründet hat sowie Mitglied im Prüfungsausschuss der IHK Schweinfurt-Würzburg ist. Leider, so meint Taggart, gäbe es nur wenige Fahrer, die sich trotz der seit 2009 gelten Pflicht der regelmäßigen Weiterbildung im Zusammenspiel zwischen Arbeits-, Bereitschafts- und Lenkzeiten auskennen würden. „Die Aufklärung seitens der Arbeitgeber, gerade auch in den von ihnen bezahlten Modulschulungen, lässt oft zu wünschen übrig", sagt Taggart. "Denn würden sich alle Fahrer wirklich an die Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz halten, dann würden manche Lieferketten schon jetzt permanent reißen."

Diskussionspunkt Bereitschaftszeit

Angeregt durch zahlreiche Fragen und Kommentare der Zuschauer, die Taggarts Eindruck teilweise leider bestätigen und die Frage nach der Verantwortung für so manches Halbwissen der Fahrer aufwerfen, gerät bald - auch gerade angesichts der zunehmenden Lkw-Unfälle an den Stauenden - die Frage der Schicht- oder richtig Einsatzzeiten von bis zu 15 Stunden in den Mittelpunkt. Und damit auch die Definition der Bereitschaftszeit im Unterschied zur Fahrtunterbrechung oder Pause. „Gerade über die Bereitschaftszeiten habe der EU-Gesetzgeber den Fahrern einen Bärendienst erwiesen“, so Bopp. "Für fast alle Arbeitnehmer wurden allzu lange Aktivitätsphasen durch die Rechtsprechung einkassiert. Wieso ausgerechnet beim Lenken eines 40-Tonners zwischen Arbeitsbeginn und -ende bis zu 15 Stunden liegen dürfen, ist für mich sachlich nicht zu begründen. Ein Beitrag zur Reduzierung der Verkehrstoten ist das jedenfalls nicht."

Die Definition der Bereitschaftszeit

Den Unterschied zur Fahrtunterbrechung erläutert Bopp daher so: „In den Rechtsgrundlagen ist eindeutig beschrieben, wie die verschiedenen Tätigkeiten und Untätigkeiten des Fahrers definiert sind und wie diese aufzuzeichnen oder nachzutragen sind. Wenn ich mich als Fahrer bereithalte, sagt die Richtlinie 2002/15/EG ganz klar, dass dieser Zeitraum weder eine Pause noch eine Ruhezeit sein kann.“ Leider sind die digitalen Fahrtenschreiber so programmiert, dass Sie den Fahrern vortäuschen, dass eine mindestens 45-minütige Bereitschaftszeit als Fahrtunterbrechung zählt. Wer wissen will, warum das falsch ist, findet die Details in der Folge 4 der Tacho-Stunde.

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