Geiz bei der Aufsattelhöhe ist die vornehmste Tugend der Sattelzugmaschinen für Megatrailer. So schinden sie Zentimeter für möglichst drei Meter lichte Ladehöhe.
Abenteuerliche, kurz gekuppelte Lastzüge, in deren Kabine der Fahrer mehr stand als saß, obendrauf sogenannte Topsleeper: In den späten 80er- und frühen 90er-Jahren trieb das Bemühen um möglichst viel Ladefläche und -volumen manchmal schon tolle Blüten. Kein Wunder also, dass alsbald die Sense kam. Ab 1990 geriet die Sache ins Visier der Behörden. Sie machten kurzen Prozess mit solchem Spuk und sprachen eine Begrenzung der Ladefläche aus. Dem Hängerzug bekam nicht nur das, aber eben auch dieses neue Limit schlecht. Der Sattelzug aber konnte sich die Hände reiben. Denn ihm hatten die Behörden im Gegenzug, just zu Beginn der 90er-Jahre, gleich einmal mehr Leine gegeben. 16,50 Meter an Gesamtlänge, statt der vorher gängigen 15,00 Meter, lautete das neue Diktum für dessen Länge. Die Folge war: In Ländern wie Deutschland, wo der Hängerzug bisher den Straßengüterverkehr dominiert hatte, fegte ihn der Sattelzug binnen weniger Jahre – und mit nur wenigen Ausnahmen à la Wechselbrückenzug – beeindruckend fix und bemerkenswert gründlich von der Bildfläche. Rund 13,60 Meter Ladelänge, die aus 16,50 Meter Gesamtlänge des Sattelzugs resultieren: Verglichen mit jenen 15,65 Meter Ladelänge, die dem Hängerzug seitdem zugestanden sind, ist das zwar erst einmal nicht arg viel.
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