Zusatzbeleuchtung am Lkw Keine Betriebserlaubnis wegen ein paar Lämpchen?

rechtsanwalt, portröt Foto: Autobahnkanzlei 1 Bilder

"Der Lkw leuchtet ja wie ein Weihnachtsbaum." Klemens Bruch wehrt sich mit Erfolg gegen die vorschnelle Annahme, dass die Betriebserlaubnis erloschen sei.

Karl* ist verdammt stolz auf sein zweites Zuhause, sein Fahrerhaus. Richtig schick durfte er ganz nach seiner Wahl das Innenleben im Fahrerhaus seines Supertrucks ausbauen lassen. Sein Chef hat an nichts gespart und hat ihm völlig freie Hand gegeben. Eigentlich sollte das normal sein, denn die Helden der Autobahn verbringen im Fahrerhaus und ihrer Schlafkoje ja mehr Zeit als im Wohnzimmer zu Hause. Was für die Inneneinrichtung der Fahrerkabine gilt, sollte auch für die Fassade, das äußere Erscheinungsbild gelten. Deswegen ist die an Karls Lkw, der im Übrigen auf Events und Lkw-Shows immer eine große Fangemeinde hat, total schön.

Tuning kann Schäden verhindern

Nur am Rande sei bemerkt, dass es Verkehrspsychologen gibt, die durchaus die Meinung vertreten, dass tolle Lkw mit einer individuellen Lackierung und schicken zusätzlichen Leuchten dazu führen, dass der Fahrer megastolz auf seinen tollen Truck ist und deswegen auch noch mehr als er es sowieso tut versucht, jeden Kratzer an seinem Zweitwohnsitz zu vermeiden, also Verkehrsgefährdungen aus dem Weg zu gehen. So ist das auch bei Karl. Viele Polizeibeamten sehen das aber ganz anders. Zwei von denen haben Karl im Sommer 2020 angehalten. Rüde im Ton, schlechter Stil, null Verständnis für die Situation des Fahrers. Der eine will sogar mit seinen dreckigen Schuhen in das mit kostbarem Teppich ausgekleidete Wohnzimmer von Karl eintreten. Als Karl ihm das klar und deutlich verbietet und den Eintritt nur auf Socken erlaubt, knickte der Beamte ein. Gleichwohl bleibt der Eindruck, dass solche Beamten meinen, autoritäres lautes Verhalten und schlechtes Benehmen seien geeignete Mittel um für Recht und Ordnung zu sorgen.

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