Autofahrer müssen sicherstellen, dass sie Rettungsfahrzeuge im Einsatz rechtzeitig wahrnehmen.
Kommt es zu einem Unfall, weil ein Fahrer einen Einsatzwagen zu spät bemerkt, haftet er dafür mit. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hin und beruft sich auf ein Urteil des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen (AZ: 5 C 508/12).
In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer einen Krankenwagen im Einsatz zunächst überhört und das Blaulicht übersehen, weil die Heckscheibe seines Wagens mit Schnee bedeckt war und die auf höchster Stufe laufende Lüftung das Martinshorn übertönte. Er machte nicht rechtzeitig Platz, es kam zur Kollision. Weil auch der Fahrer eines Rettungswagens trotz aller Eile darauf achten muss, Unfälle zu vermeiden, waren nach Ansicht der Richter beide Fahrer je zur Hälfte schuld an dem Unfall.