Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat für die Beantragung von CEMT-Kurzzeitgenehmigungen Antragsformulare entwickelt, die auf der Internetseite des BAG zum Download bereitstehen. Der Antrag wird vom Bundesamt für Güterverkehr, Referat 13, Werderstraße 34 in 50672 Köln entgegen genommen. CEMT-Kurzzeitgenehmigungen werden laut BAG im Rahmen des vorhandenen Kontingents in begründeten Ausnahmefällen erteilt. Sie sind 30 Tage gültig. Diese Genehmigungen sind grundsätzlich für Beförderungen zwischen zwei CEMT-Staaten bestimmt, für die keine sonstigen Genehmigungskontingente zwischen Deutschland und den anderen Staaten vereinbart wurden. CEMT-Umzugsgenehmigungen eignen sich für Beförderungen von Umzugsgut durch Unternehmen, die über entsprechende Fachkräfte und Ausrüstung verfügen. Sie unterliegen keiner Kontingentierung und sind jeweils fünf Jahre gültig.