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Parken nur für die Dauer der Ruhezeit BGL-Vorstoß zum Thema Sozialdumping

Die Raststätte Aachener Land an der A 4. Jedes Wochenende ist der Lkw-Parkplatz total überlastet. Foto: Jan Bergrath

Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) bringt eine einfache Möglichkeit ins Spiel, um Sozialdumping aus Osteuropa einen Riegel vorzuschieben.

BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Karlheinz Schmidt regte bei der Jahrestagung des Fachverbands Güterkraftverkehr und Logistik Hessen in Seligenstadt an, Lkw-Fahrern den Aufenthalt auf Autobahnparkplätzen nur für die Dauer der Ruhezeit zu erlauben. "Das lässt sich mit einfachen Schildern lösen", erklärte Schmidt bei einer Podiumsdiskussion. Damit könnten osteuropäische Flotten ihre Lkw nicht mehr zwei bis drei Tage auf den ohnehin knappen Autobahnparkplätzen abstellen.

Al-Wazir besorgt über steigende Unfallgefahr

Hessens Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) vernahm den Vorstoß mit Interesse und versprach, sich die entsprechenden Regelungen in Zusammenhang mit Lkw-Parkplätzen anzuschauen. Zu große Zuversicht machte der Schmidt aber nicht. "Meine Erfahrung ist die: Wenn es einfach wäre, hätte es schon längst jemand gemacht."
Auch Al-Wazir zeigte sich angesichts der zunehmenden Präsenz osteuropäischer Flotten auf Deutschlands Straßen besorgt. "Dass ein brutaler Wettbewerb herrscht, ist mir bekannt", sagt er und bezeichnete die Fahrer der dortigen Unternehmen als "arme Schweine", die ausgebeutet würden.

Besonders dramatisch ist für ihn die Folge des Nomadentums – nämlich die steigende Unfallgefahr, die von übermüdeten Fahrern ausgeht. "Es vergeht keine Woche, in der kein Lkw quer auf einer Autobahn im Rhein-Main-Gebiet steht", sagte der Minister. Das habe etwas mit den Bedingungen zu tun, mit denen in der Branche gearbeitet werde. Aufgabe der öffentlichen Hand sei es, dafür zu sorgen, dass gleiche Bedingungen für in- wie ausländische Unternehmen gelten.

Ein Beispiel, das genau darauf abzielt, ist für Al-Wazir die Einführung und Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns voriges Jahr. "Viele haben sich tierisch über die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn aufgeregt", sagte der Grünen-Politiker. "Doch wir machen das auch für Sie", sagte er an die Adresse der anwesenden Transportunternehmer. "Wenn wir gleiche Spielregeln wollen, müssen wir es auch dokumentieren."

Kritik am Meldeverfahren des Mindestlohns

Für BGL-Repräsentant Schmidt ist das praktizierte Meldeverfahren jedoch weder praktikabel noch zeitgemäß. Die Avisierungen per Fax müssten auf ein Internetportal umgestellt werden, dann lasse sich genau nachvollziehen, wann welches Fahrzeug mit welchem Fahrer auch innerdeutsch unterwegs sei. Er wisse von einem ausländischen Unternehmen, das mit 150 Lkw in Deutschland tätig sei, aber nur einen angemeldet habe.

Spediteur Eugen Jung, der auch im Vorstand des hessischen BGL-Landesverbands tätig ist, gab aber zu bedenken, dass nicht allein die osteuropäischen Flotten für den scharfen Wettbewerb verantwortlich seien. "Wir zahlen einem Kraftfahrer 2.600 Euro brutto plus Spesen", sagte der Geschäftsführer der Jung Spedition. Er wisse aber von einem Unternehmen aus dem Raum Kassel, das seinen Mitarbeitern 1.600 Euro bezahle und dem am Monatsende nur 50 Euro pro Lkw bleibe. Das Problem sei also keines, das erst durch die Erweiterung des Binnenmarktes ausgelöst worden sei.

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