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Online Systemlogistik setzt auf Status per GPS Transparenz beim Stückgut im Nahverkehr

Portal von Online Systemlogistik zur Sendungsverfolgung in Echtzeit Foto: Online Systemlogistik; Montage: Monika Haug

Partner des Stückgutverbunds Online Systemlogistik (OSL) nutzen seit Kurzem GPS-Daten in Echtzeit zur Sendungsverfolgung. Wie die Kooperation das in der Praxis umgesetzt hat.

Die Stückgut-Kooperation Online Systemlogistik (OSL) hat gemeinsam mit ihren Verbundpartnern mehr Transparenz in die Sendungen im Nahverkehr gebracht. Wurde der Status bislang ausschließlich per Scannung erfasst und dokumentiert, gibt es nun zusätzlich auch eine Zustell-Option mit zusätzlich GPS-Daten in Echtzeit.

GPS-Daten sind wie Videobeweis beim Fußball

Während „zugestellt“ als Status unstrittig ist, sind bei Abweichungen die Gründe zu nennen. Ob „Empfänger nicht angetroffen“ oder „Zeitmangel auf Zustelltour“ – die Information ist damit wesentlich präziser. Mit den jetzt zusätzlich erfassten GPS-Daten lässt sich eindeutig klären, wann und wo ein OSL-Partner eine Sendung zugestellt beziehungsweise einen Zustellversuch unternommen hat. „Das ist wie der Videobeweis beim Fußball – so können wir noch im Nachhinein belegen, dass ein Fahrzeug wirklich vor Ort war“, erklärt Marcella Rennecke, Leitung Qualität und Umweltmanagement bei Online Systemlogistik. Auf Basis dieser genauen Daten würden die automatisierten Meldungen jetzt noch aussagekräftiger.

Mit diesen technischen Voraussetzungen arbeitet OSL

Die technische Voraussetzung für die genaue Ortung war laut OSL bereits vorhanden. So kommen Scanner zum Erfassen der Sendung sowie die Telematik im Fahrzeug oder aber entsprechend ausgestattete Fahrer-Handhelds zum Einsatz. Die Geräte übermitteln dann die GPS-Daten. Hinzu kam nur eine Schnittstelle zum OSL-System.

OSL gibt die Echtzeit-Meldungen an Kunden frei

Im nächsten Schritt können die OSL-Partner diese Funktion für ihre Kunden freischalten, damit diese ebenfalls jederzeit über den Status ihrer Sendungen informiert sind. Dass dabei alle Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung eingehalten werden, sei gewährleistet, so Rennecke.

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