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Keine wöchentliche Ruhezeit in Kabine Verbände sind geteilter Meinung

Ruhezeit im Lkw Foto: Ulrich Regenscheit, Continantal; Montage: Florence Frieser

Der Kompromiss der EU-Verkehrsminister zu Sozialstandards von Lkw-Fahrern findet ein geteiltes Echo. Was BGL und DSLV meinen.

Auch wenn allseits begrüßt wird, dass das erste Mobilitätspaket nicht gescheitert ist, sehen Transportverbände darin teilweise eine zu starke Einschränkung des freien Warenverkehrs, Gewerkschaften geht die Vorlage der Minister nicht weit genug. Die endgültige Fassung des Reformvorhabens muss jetzt von Europäischem Parlament, Rat und EU-Kommission ausgehandelt werden.

Kabotage: Entsenderecht gilt ab erstem Tag

Die Verkehrsminister hatten sich darauf festgelegt, dass Kabotageverkehre grundsätzlich ab dem ersten Tag dem Entsenderecht unterliegen, das gilt auch für internationale Transporte, mit Ausnahme von Transitverkehren, Kombiverkehrsoperationen und bilaterale Transporten aus dem beziehungsweise in das Heimatland. Unternehmen, die mit dem neuen intelligenten Tachographen unterwegs sind, sollen bei letzteren zudem noch das Recht auf jeweils einen Transport auf dem Hin- und Rückweg bekommen. Weiterhin soll künftig das Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit in der Fahrerkabine europaweit verboten sein, die Einführung des intelligenten Tachographen wird bereits für 2024 und damit zehn Jahre früher geplant.

BGL: Wirksam gegen Sozialdumping

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) zieht eine insgesamt positive Bilanz. „Die vorgesehene Heimkehr für Fahrer nach spätestens drei beziehungsweise vier Wochen ist Grundvoraussetzung, um wirksam gegen Sozialdumping, Nomadentum und unwürdige Bedingungen auf überfüllten Parkplätzen vorzugehen“, unterstreicht er. Die Ergänzung der bisherigen Kabotageregelung von maximal drei Fahrten in sieben Tagen durch eine „Abkühlungsphase“ von fünf Tagen könne dauerhafter Kabotage einen Riegel vorschieben. Ungelöst sei jedoch das Problem der Kontrollen.

DSLV: Wenig praxistauglich

Dass das Entsenderecht für bilaterale Transporte nicht gelten soll, hält der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) für „eine wenig praxistaugliche Lösung“. Damit sorge der Rat vor allem dafür, dass der administrative Aufwand für die Logistik steige, kritisierte Hauptgeschäftsführer Frank Huster. Wichtig seien außerdem verstärkte Kontrollen. Zwar hätten die Minister hierfür die Einführung des intelligenten Tachographen auf 2024 vorverlegt, aber ob der dann auch den Praxistest bestehe, bleibe abzuwarten, moniert der DSLV.

Clecat: Regelung verursacht höhere Kosten und Leerfahrten

Für den europäischen Industrieverband Clecat erfüllt der Kompromiss „in keiner Weise das Bedürfnis für einfache, einheitliche, klare und leicht kontrollierbare Regeln, die dazu geeignet sind, Transporte zu erleichtern, Arbeitnehmer zu schützen und für einen fairen Wettbewerb zu sorgen“. Es reiche bei weitem nicht aus, lediglich Transitverkehr und bilaterale Transporte von der Entsendung auszunehmen. Hierdurch entstünden höhere Kosten und zusätzliche Leerfahrten. Die Einführung der fünftägigen Pause nach Kabotagefahrten beschränke die Arbeitnehmermobilität und stifte Verwirrung.

ETF: Etwas Besseres verdient

Nicht zufrieden mit dem Kompromiss zeigte sich auch die Europäische Transportarbeitergewerkschaft ETF. Es gebe aber immerhin einige Verbesserungen im Vergleich zu vorher kursierenden Entwürfen. „Die Fahrer haben etwas Besseres verdient“, betonte ETF-Präsident Frank Moreels. Immerhin gebe es ein komplettes Verbot, die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen. Der Ausschluss von Transit- und bilateralen Verkehren plus zwei zusätzlichen Transporten von der Entsenderichtlinie sei nicht akzeptabel.

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