Die EU plant neue Regeln für den Schengener Grenzkodex, um die EU-Außengrenzen sicherer zu machen. Auch die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen wird geregelt.
Laut der EU-Kommission war der Schengen-Raum in den vergangenen Jahren mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert, von der COVID-19-Pandemie über Sicherheitsbedrohungen wie Terrorismus, Drogenhandel und organisierte Kriminalität bis hin zur irregulären Migration. Die Kommission hat daher vorgeschlagen, den Schengener Grenzkodex zu überarbeiten.
Schleusen von Migranten verhindern
„Ziel der Reform ist es, die Palette der Instrumente zu vervollständigen, die für das reibungslose Funktionieren des Schengen-Raums sowohl an den Außen- als auch an den Binnengrenzen erforderlich sind“, so die Kommission. Geplant sind etwa Grenzmaßnahmen, die das Schleusen von Migranten verhindern sollen. Die Verordnung könnte noch in dieser Legislaturperiode (Mai/Juni 2024) in Kraft treten.
Laut einer Sprecherin des Bundesministeriums des Inneren und Heimat (BMI) sind wesentliche inhaltliche Neuerungen etwa – als Konsequenz aus den Erfahrungen der Corona-Pandemie – europaweit einheitliche Vorschriften zu pandemiebedingten Einreisebeschränkungen beziehungsweise Maßnahmen an den Außengrenzen; aber auch die Voraussetzungen zur vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen und ein neues Überstellungsverfahren für unerlaubt eingereiste Drittstaatsangehörige an den Binnengrenzen.
Vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen
Die Mitgliedstaaten können etwa ausnahmsweise wieder Kontrollen einführen, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit besteht. Sie müssen die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Wiedereinführung bewerten und prüfen, ob die verfolgten Ziele nicht mit anderen – einschließlich alternativer – Maßnahmen erreicht werden können.
Auf Anfrage von eurotransport.de teilt eine Sprecherin der EU-Kommission mit, dass nicht davon ausgegangen werde, dass die Maßnahmen den Güterverkehr beeinträchtigen werden. „Vielmehr wird der Einsatz alternativer Maßnahmen den Verkehr flüssiger machen und allen Nutzern der Straßeninfrastruktur Vorteile bringen“, so die Sprecherin.
Zwar würden im Rahmen einer verstärkten grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität auch Lkw Verkehr kontrolliert werden. Diese würden jedoch nicht systematisch durchgeführt werden und keine Grenzkontrollen zum Ziel haben.
Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze bis 11. Mai
Um die Schleuserkriminalität zu bekämpfen, finden seit Oktober 2023 an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen statt. Diese werden bis Mitte Juni 2024 weitergeführt. Auch an der deutsch-österreichischen Grenze finden vorübergehende Binnengrenzkontrollen statt, diese laufen aktuell bis zum 11. Mai.
Laut der BMI-Sprecherin wurden 2023 insgesamt 2.568 unerlaubt eingereiste Personen (davon 1.935 Geschleuste), bei welchen der Grenzübertritt in einem Lkw erfolgte, festgestellt; die überwiegende Anzahl an den Grenzen zu Österreich und zur Tschechischen Republik.