Auch wer am Steuer nur die Uhrzeit von seinem Handy abliest, benutzt es und begeht damit eine Ordnungswidrigkeit. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (AZ: 2 ss OWi 177/05)
Wie der Informationsdienst kostenlose-urteile.de mitteilt, wurde im zugrunde liegenden Fall ein Autofahrer angehalten, weil er während der Fahrt sein Mobiltelefon in die Hand nahm und auf sein Display schaute. Das Amtsgericht Lüdenscheid verhängte gegen den Fahrer ein Bußgeld von 50 Euro, woraufhin dieser Rechtsbeschwerde einlegte. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte jedoch die Lüdenscheider Richter. Einem Fahrer sei es untersagt, während der Fahrt ein Mobiltelefon zu benutzen, wenn er hierfür das Telefon in die Hand nimmt oder hält. Mit Benutzung sei dabei jede Art der Nutzung des Handys gemeint – auch das Ablesen der Uhrzeit. Zweck der Vorschrift ist es nach Ansicht der Hammer Richter, dass der Autofahrer zur Vermeidung von Gefährdungen des Straßenverkehrs beide Hände zur Bewältigung der Fahraufgabe frei habe.