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Hängepartie Lkw-Maut Kaum Zeit für Kundengespräche

Foto: Ehrenberg-Bilder/stock-adobe.com

Noch immer haben Speditionen keine Klarheit bei der Lkw-Maut. Der DSLV kritisiert eine fehlende Planungssicherheit. Doch die Zeit läuft – zum Dezember soll die Mauterhöhung greifen.

Während sich die Branche auf der Transport Logistic in München traf, sollte in Berlin der umstrittene Mautentwurf eigentlich ins Bundeskabinett eingebracht werden. Am Ende schaffte er es doch nicht auf die Tagesordnung der Kabinettsmitglieder. Damit dauert die Hängepartie in Sachen Lkw-Maut weiter an, ohne dass die Unternehmen wirklich Klarheit haben, was auf sie und ihre Auftraggeber zukommt. Im Raum steht eine annähernde Verdopplung der Gebühr bei Dieselfahrzeugen, während Null-Emissions-Lkw zunächst von der Maut ausgenommen bleiben.

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Nach Informationen des Bundesverbands Spedition und Logistik (DSLV) will das Kabinett das Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften nun am 24. Mai beschließen. Den Bundestag wird das Vorhaben vor der Sommerpause offenbar aber nicht mehr passieren können. Mit den abschließenden Lesungen sei nicht vor Oktober zu rechnen, heißt es vom DSLV unter Hinweis auf Koalitionskreise. Zudem müsse der Bundesrat befasst werden. Damit könne die Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt frühestens im Oktober erfolgen. Trotzdem soll am Starttermin nicht gerüttelt werden: Zum 1. Dezember soll die neue CO2-Maut in Kraft treten. Zwischen Verkündung und Inkrafttreten des Gesetzes liegen somit nur wenige Wochen – was die Verantwortlichen im DSLV alarmiert.

DSLV-Chef Huster: Planungssicherheit fehlt

„Das enge Zeitfenster droht viele Unternehmen der Logistik zu überfordern. Planungssicherheit besteht kaum noch“, erklärt Hauptgeschäftsführer Frank Huster gegenüber der Fachzeitschrift trans aktuell. Der DSLV hatte einen ausreichenden Planungsvorlauf und Rechtssicherheit für Transport- und Logistikunternehmen angemahnt. Diese müssten rechtzeitig ihre internen Prozesse anpassen und Preisgespräche mit ihren Kunden führen.

Der Branchenverband geht nicht davon aus, dass es mit Blick auf die im Referentenentwurf enthaltenen Mautsätze noch Änderungen gibt. Als kritisch bewertet er in dem Zusammenhang das undurchsichtige Verfahren für die CO2-Bepreisung der bislang ausschließlich nach Schadstoffklassen (Euro 4 bis 6) eingruppierten mautpflichtigen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren, Die Tarife könnten bei identischer Schadstoffklasse je nach Hersteller unterschiedlich ausfallen. In dieses Verfahren müssen laut DSLV ab dem 1. Januar 2024 auch LNG- und CNG-betriebene Fahrzeuge einbezogen werden, deren Mautfreiheit Ende dieses Jahres endet. Dem Vernehmen nach wird der Mautbetreiber Toll Collect im Juni ein Kalkulator auf seiner Homepage bereitstellen, aus dem die Klassifikationen der jeweiligen Fahrzeugtypen ersichtlich sein soll.

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