Das Bundeskabinett möchte HVO 100 fördern und den Kraftstoff schnell an die Tankstellen bringen. Welche Hürden es noch gibt.
Neuangeschaffte Fahrzeuge für Verwaltung, ÖPNV oder kommunale Unternehmen müssen zu einem bestimmten Anteil klimafreundlich, schadstoffarm oder gar emissionsfrei sein. In diesem Zusammenhang hat das Bundeskabinett nun eine Gesetzesinitiative aus dem Bundesverkehrsministerium beschlossen. Demnach können synthetische paraffinische Kraftstoffe aus fossilen Quellen bei der öffentlichen Beschaffung von Lkw und Bussen künftig nicht mehr als sauber und klimafreundlich angerechnet werden.
Zeithorizont bis Jahresende
Der Kabinettsbeschluss entfaltet allerdings noch keine Gesetzeskraft. „Der Kabinettsbeschluss durchläuft nun den Gesetzgebungsprozess und wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet“, erklärt ein Sprecher des Verkehrsministeriums gegenüber eurotransport.de. „Nach aktuellen Planungen gehen wir davon aus, dass das Gesetz bis Ende des Jahres verabschiedet wird.“ Unabhängig davon soll die Neuregelung an die zeitgleiche Anpassung der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) zur Einführung synthetischer und paraffinischer Kraftstoffe der DIN EN 15940 als Reinkraftstoff geknüpft werden. Die 10. BImSchV wird nach der Ressortabstimmung im Kabinett voraussichtlich im Juli an den Bundesrat zur Zustimmung überwiesen.
Keine unbeabsichtigte Förderung
Verkehrsminister Volker Wissing erklärt: „Mit unserem Entwurf zur Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes schließen wir aus, dass wir unbeabsichtigt paraffinische Dieselkraftstoffe aus fossilen Quellen fördern. Künftig sollen nur noch klimafreundliche Kraftstoffe wie HVO100 auf die Beschaffungsziele öffentlicher Auftraggeber angerechnet werden können, nicht aber Dieselkraftstoffe, die zum Beispiel aus Erdgas hergestellt werden. Zeitgleich wird die Bundesregierung ermöglichen, dass unter anderem das klimafreundliche HVO100 an Tankstellen in Verkehr gebracht werden kann. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die CO2-Emissionen in der Bestandsflotte zu reduzieren.“
HVO 100 an die Tankstelle
Wird es HVO 100 nun bald an Tankstellen geben? Eine Sprecherin von Aral erklärt gegenüber eurotransport.de: „Der Verkehrsbereich muss dekarbonisiert werden, wozu erneuerbare Kraftstoffe notwendig sind. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die aktuellen Entwicklungen bei Hydriertem Pflanzenöl (HVO). Dabei ist die Änderung der 10. BImSchV der erste wichtige Schritt zur Zulassung von HVO als Kraftstoff an öffentlich zugänglichen Tankstellen.“ Damit dies auch Wirklichkeit werde, müsse allerdings erst das oben beschriebene Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein, so die Sprecherin.
Das ist HVO 100
HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) ist ein ölbasierter Biokraftstoff und wird in einer katalytischen Reaktion mit Wasserstoff hergestellt. In Reinform bezeichnet man den Kraftstoff als HVO 100. Als Eingangsstoffe können pflanzenbasierte Abfall- und Restöle verwendet werden. Es handelt sich hierbei nicht um Anbaubiomasse. Daher steht HVO 100 in keiner Konkurrenz zum Anbau von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen. Die CO2-Minderung beträgt bis zu 90 Prozent gegenüber fossilem Diesel.