Schließen

Förderprogramme über 450 Millionen in Gefahr Verbände pochen auf Maut-Harmonisierung

Fördermittel Foto: Götz Mannchen

Die Lkw-Maut spült immer mehr Geld in die Kassen des Bundes. Durch die Ausweitung der Gebührenpflicht auf alle Bundesstraßen ab Mitte 2018 erwartet das Verkehrsministerium weitere zwei Milliarden Euro pro Jahr. Doch je mehr Geld reinkommt, desto schwieriger wird es offenbar, davon einen festen Harmonisierungsbeitrag für die deutschen Transportunternehmen abzuzweigen.

Konkret geht es um jene 450 Millionen Euro, die dem im europäischen Wettbewerb benachteiligten deutschen Gewerbe jährlich in Form von Förderprogrammen zugesagt wurden. Ein weiterer Ausgleich von 150 Millionen Euro findet zusätzlich jährlich über die Senkung der Kfz-Steuer für schwere Lkw statt. Festgehalten sind die 450 Millionen Euro in Paragraf 11, Absatz 2 des Bundesfernstraßen-Mautgesetzes(BFSTrMG).
Dass die Förderprogramme über 450 Millionen Euro kein Selbstläufer mehr sind, liegt daran, dass die Haushaltspolitiker sich diese sehr genau anschauen. Auf ihren Einspruch hin sind obligatorische Maßnahmen wie Schulungen im Rahmen der Berufskraftfahrer-Qualifikation im Aus- und Weiterbildungsprogramm oder ohnehin für den Fuhrpark erforderliches Equipment im De-minimis-Programm nicht mehr förderfähig. Sie setzen vielmehr auf eine "Anreizwirkung" der Programme. Die Folge: Für die Macher der Förderprogramme wird es zum einen immer schwieriger, überhaupt noch attraktive Fördermaßnahmen zu identifizieren. Zum anderen darf sich hinterher dann keiner wundern, wenn das Geld nicht abfließt, weil das Gewerbe vielleicht kein zu großes Interesse an diesen Maßnahmen mehr hat.

Verbände warnen vor Aushöhlung der Förderprogramme

Genau hier setzt nun die Kritik der Branchenverbände an. Sie werfen den Haushaltspolitikern des Bundestags vor, eine sinnvolle und effiziente Verwendung der Haushaltsmittel zur Mautharmonisierung zu verhindern und das Programm von innen heraus auszuhöhlen. "Die Notwendigkeit einer Harmonisierung für das deutsche Verkehrsgewerbe darf nicht weiter ignoriert werden", heißt es in einer am Montag verbreiteten Erklärung, die unterzeichnet ist vom Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), dem Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), dem Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) und dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV).
Konkret regen die Verbände an, Artikel 11 im BFStrMG im Sinne des Gewerbes zu ändern: "Unser Petitum ist, dass der Betrag dem Gewerbe zu Verfügung stehen muss und dass das Geld auch ausgeschüttet wird", erläutert der stellvertretende BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Adolf Zobel gegenüber der Fachzeitschrift trans aktuell. Da das Gesetz wegen der geplanten Mautausweitung auf alle Bundesstraßen ohnehin angepasst werden müsse, ließe sich das mit einem Aufwasch erledigen.

Verkehrsausschuss hat Entschließungsantrag gestellt

Zwar gibt es bereits einen entsprechenden Entschließungsantrag des Verkehrsaussschusses im Bundestag vom 8. November. Darin heißt es unter anderem: "Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der Mautharmonisierung nach Paragraf 11 BFSTrMG alle bestehenden Möglichkeiten zu nutzen und weitergehende Fördermöglichkeiten zu schaffen, damit die zur Verfügung stehenden Fördermittel vom Straßengüter-Kraftverkehrsgewerbe vollständig in Anspruch genommen werden können."
Der BGL begrüßt dieses Papier, wünscht sich aber noch mehr: "Wir hätten das gerne auch im Gesetz", sagt Dr. Zobel. Um entsprechend voran zu kommen, fordern AMÖ, BGL, BWVL und DSLV in der gemeinsamen Mitteilung auch von ihren Mitgliedsunternehmen entsprechende Unterstützung an. "Wir rufen sie dazu auf, ihre Wahlkreisabgeordneten auf diesen unhaltbaren Zustand anzusprechen", heißt es.

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.