Fahrzeuge Mit De-minimis können Flotten kräftig sparen

Bis zu 3.600 € je Einzelmaßnahme Alle Conti-Reifen der neuen Generation sind förderungsfähig Notwendige Bescheinigungen können heruntergeladen werden

Sicherheits- und Umweltmaßnahmen werden auch im Jahr 2011 durch das Bundesamt für Güterverkehr und dessen Programm „De-minimis“ gefördert. Die Anschaffung von rollwiderstandsoptimierten oder geräuscharmen Lkw-Reifen kann somit um bis zu 33 000 Euro pro Jahr und Unternehmen günstiger werden. Alle aktuellen Lkw-Reifen der Marke Continental halten bzw. unterschreiten die geforderten Grenzwerte gemäß Richtlinie 2001/43EG. Transportunternehmer, die rechtzeitig entsprechende Anträge gestellt und dann umgerüstet haben, sparen anschließend noch einmal durch sinkende Kraftstoffkosten. Die Bescheinigungen zu Conti-Reifen können von der deutschen Homepage der Nutzfahrzeugreifen Division heruntergeladen werden. „De-minimis“ zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutz-Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 t sind. Gefördert werden Maßnahmen der Sicherheit und der Umwelt sowie Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung bzw. der Qualifizierung und Beschäftigung mit einem Maximalbetrag von bis zu 33 000 Euro pro Jahr und Firma. Auch Reifenersatz fällt darunter. Clevere Transportunternehmer lassen sich also die Anschaffung der leisen Reifen fördern und sparen anschließend Kraftstoff mit den besonders rollwiderstandsarmen Reifen von Continental. Wichtig: Mit „De-minimis“ werden nur Maßnahmen gefördert, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Die Anträge auf Förderung müssen also vor der Bestellung der Reifen auf dem dafür vorgesehenen amtlichen Vordruck beim BAG gestellt werden. Die Anträge sind erhältlich unter BAG - Zuwendungsverfahren, Postfach 190311, 50500 Köln, alternativ als Download unter www.bag.bund.de. Förderanträge müssen jeweils spätestens bis zum 31. März 2011 gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Info: www.bag.bund.de sowie www.Conti-online.com und der Homepage der deutschen Lkw-Reifen Division unter Downloads.

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