Gesetzentwurf plant Fahrverbot als eigenständige Hauptstrafmaßnahme
Strafrichter können ein Fahrverbot eventuell schon bald als eine selbstständige Hauptstrafe verhängen. Geldstrafen bleiben bei gut situierten Tätern oft ohne den gewünschten Lerneffekt, könnten aber eine ganze Familie in Mitleidenschaft ziehen, wenn sie weniger betuchte Täter treffen. Deshalb, so der neue Gesetzesentwurf, sollen Richter ein Fahrverbot von bis zu zwei Jahren statt bisher maximal drei Monaten verhängen können - und zwar nicht nur für Verkehrsdelikte sondern in allen Fällen. Bei der Urteilsfindung sollen die Richter allerdings berücksichtigen, ob ein Angeklagter, der als Berufskraftfahrer arbeitet, durch eine solche Strafe nicht seinen Job verliert. Der Gesetzesentwurf ist auf www.bundesrat.de unter den Beratungsvorgängen der Bundesrats als Drucksache 39/08 (B) einsehbar.