Antragsunterlagen für die Erteilung von CEMT-Jahresgenehmigungen für das Jahr 2009 können ab Anfang September 2008 bei den Außenstellen des Bundesamtes für Güterverkehr angefordert werden. Antragsschluss ist der 1. Oktober 2008. CEMT-Genehmigungen berechtigen zu Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten. Dies sind die Staaten der Europäischen Union und Liechtenstein, Norwegen, Schweiz sowie eine Vielzahl ost- und südosteuropäischer Staaten. Die Genehmigungen werden grundsätzlich nur für Fahrzeuge erteilt, die die Euro-3-Norm erfüllen. Eine Ausnahme macht Österreich, dort gelten CEMT-Genehmigungen nur für Lkw, die über die Euro-4-Norm verfügen. Im Verfahren zur Wiedererteilung von CEMT-Jahresgenehmigungen müssen die Antragsteller mindestens zwölf Beförderungen im Bewertungszeitraum nachweisen, bei denen der Be- oder Entladeort in einem CEMT-Mitgliedstaat liegt, in dem die Gemeinschaftslizenz nicht gilt oder ein solcher Staat im Transit durchfahren wird.