Dänemark muss wegen Beschränkungen beim Lkw-Parken vor Gericht. Die EU-Kommission hat das Land vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt, weil Trucks dort höchstens 25 Stunden auf einem öffentlichen Rastplatz bleiben dürfen.
Die dänische Maßnahme schränke den durch EU-Vorschriften garantierten freien Dienstleistungsverkehr ein, argumentiert die Kommission. Ausländische Unternehmer seien durch sie benachteiligt, grenzüberschreitende Transporte und Kabotage würden erschwert. „Da diese Unternehmen keine Betriebsstätte in Dänemark haben, brauchen sie Parkplätze, um ihre Tätigkeit ausüben und den EU-Verpflichtungen in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 nachkommen zu können“, wird erläutert.
Vorschrift nicht verhältnismäßig
Dies gelte besonders für reduzierte wöchentliche Ruhezeiten, die rechtmäßig im Fahrzeug verbracht werden dürfen. Die dänische Vorschrift sei weder erforderlich noch verhältnismäßig. Ziele wie die „Gewährleistung geordneter Verhältnisse auf Rastplätzen“ oder die „Bekämpfung unzulässigen und gefährlichen Parkens“ könnten auch mit anderen Mitteln erreicht werden.

Dänemark hatte die Parkdauer für Lkw auf öffentlichen Rastplätzen am 1. Juli auf 25 Stunden begrenzt. Auch nach Aufforderungen der Kommission wurde die Situation nicht abgestellt.