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EU-Parlament Keine Straffreiheit bei schweren Delikten

Foto: Götz Mannchen

Das Europäische Parlament plant, dass schwere Verkehrsdelikte zu einem EU-weiten Entzug der Fahrerlaubnis führen sollen.

Schwere Verkehrsdelikte wie Rasen oder Alkohol am Steuer sollen EU-weit besser geahndet werden. Das Europäische Parlament (EP) schlägt daher vor, Fahrverbote für gebietsfremde Fahrsünder in der gesamten EU durchzusetzen.

Aktuell gelte laut dem EP die Regelung, dass ein Fahrer, der ein schweres Verkehrsdelikt in einem anderen EU-Staat als in jenem, der den Führerschein ausgestellt hat, begeht, auch nur dort der Führerschein eingezogen werden kann. In den übrigen EU-Staaten hat er keine Einschränkungen zu befürchten.

Führerscheinentzug gilt für alle EU-Länder

Um sicherzustellen, dass die Aussetzung, die Einschränkung oder der Entzug des Führerscheins einer gebietsfremden Person in allen EU-Staaten angewendet wird, sehen die vorgeschlagenen neuen EU-Vorschriften vor, dass diese Entscheidung an den EU-Staat weitergeleitet wird, der den Führerschein ausgestellt hat.

EU-Staaten tauschen Informationen aus

Innerhalb einer Frist von zehn Arbeitstagen müssen dem Vorschlag nach die EU-Staaten dann einander über Entscheidungen zum Entzug der Fahrerlaubnis informieren. Nach einer weiteren Frist von 15 Arbeitstagen soll entschieden werden, ob der Entzug der Fahrerlaubnis EU-weit gilt. Die betroffene Fahrerin oder der betroffene Fahrer sollte innerhalb von sieben Arbeitstagen über eine endgültige Entscheidung informiert werden.

Die EP-Abgeordneten schlagen demnach außerdem vor, das Fahren ohne gültigen Führerschein in die Liste der schwerwiegenden Verkehrsverstöße wie Alkohol am Steuer oder tödliche Verkehrsunfälle, die einen Informationsaustausch über den Entzug der Fahrerlaubnis auslösen würden, aufgenommen wird. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h gehört ebenfalls zu den schweren Verkehrsverstößen, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führen können. Der Vorschlag aus dem EP sieht zudem eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit für Wohngebiete vor. Das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h auf diesen Straßen könnte damit auch zum Entzug oder zur Aussetzung des Führerscheins führen.

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Markus Werner Fachanwalt für Arbeitsrecht
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
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