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Erschwerte Bedingungen für Ukrainer Anton darf nicht fahren

Foto: Matthias Rathmann/Montage: Marcus Zimmer

Im Kampf gegen den Fahrermangel ist Entschlossenheit gefragt. Der BGL fordert nun einen einfacheren Berufszugang für Fahrer aus der Ukraine.

Anton ist Ende 30 und arbeitswillig. Gerne würde er bei der Spedition Kottmeyer aus Bad Oeynhausen Lkw fahren – wie er es auch in den Jahren zuvor gemacht hat: Der Familienvater war bisher für einen litauischen Flottenbetreiber tätig. Als am 24. Februar der Krieg ausbrach, war Anton in einem Kühl-Sattelzug auf den Straßen Westeuropas unterwegs. Doch Spediteur Horst Kottmeyer, der von seinem Bewerber Anton berichtet, kann den jungen Mann nicht ohne weiteres an Bord eines seiner Jumbo-Lkw lassen – trotz dessen umfangreicher Erfahrung am Steuer.

Anders als zum Beispiel im Baltikum erkennen die Behörden hierzulande den ukrainischen Führerschein nicht an. Bevor Anton also in die Kabine darf, muss er eine Qualifikation in einem EU-Mitgliedsland absolvieren. Für Deutschland heißt das laut IHK Hannover 35 Stunden Theorie-Unterricht und mindestens 2,5 Stunden Fahren. Kottmeyer sieht erheblichen Handlungsbedarf– wie auch der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), dessen Aufsichtsrat der Unternehmer vorsteht,

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