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Blockierte Lkw-Parkplätze Polizei greift durch

Foto: Horst Fritzsche

Parkraum blockieren und damit zweckentfremden? Warum das Fernstraßen-Bundesamt ein dauerhaftes Abstellen von Aufliegern auf öffentlichen Lkw-Parkplätzen nicht toleriert und wie es dagegen vorgeht.

Dass es zu wenige Lkw-Parkplätze gibt, ist Fahrern wie Firmen bekannt. Dass die begehrten Parkplätze aber nicht nur temporär belegt, sondern mitunter dauerhaft blockiert sind, empfinden viele als besonderes Ärgernis. Schnell entsteht der Eindruck, dass die betreffenden Flottenbetreiber – ob aus Dänemark oder Osteuropa – ihre Geschäfte auf Kosten der Allgemeinheit machen. Fahrer, die dringend auf Parkplätze angewiesen sind, um ihre gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten einzulegen, dürften dieses Verhalten als Schlag ins Gesicht empfinden.

A7 für Lkw-Dauerparker besonders beliebt

Unser Autor Jan Bergrath hatte schon in der Vergangenheit über blockierte Lkw-Parkplätze auf der A7 berichtet. Unter anderem ging es dabei um Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Halter von 80 osteuropäischen Sattelzügen, die die Autobahnpolizei in Nordhessen eingeleitet hatte, nachdem die Trailer über den Jahreswechsel (2020/2021) den Lkw-Parkplatz der Raststätte Kassel-Ost blockiert und für andere Verkehrsteilnehmer unzugänglich gemacht hatten.

Nun gingen erneut Hinweise in der Redaktion ein, dass auch die Raststätte Allertal offenbar gern als öffentlich finanzierte Auflieger-Stellfläche missbraucht wird. Wir haben den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik, Oliver Luksic, gefragt, wie er diese Situation bewertet – auch in seiner Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Autobahn GmbH.

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Laut Bundesfernstraßengesetz (FstrG, Paragraf 7, Absatz 1) ist der Gebrauch der Bundesfernstraßen jedermann gestattet, das umfasst auch das Parken. Ein solcher sogenannter Gemeingebrauch liegt aber nicht vor, wenn die Straße beziehungsweise der Parkplatz nicht vorwiegend zum Verkehr, sondern zu anderen Zwecken benutzt wird. „Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn auffällig viele Lkw einer bestimmten Spedition auf einer Rastanlage für eine Zeit, die die Lenk- und Ruhezeiten in erheblichem Maße überschreitet, abgestellt sind“, teilt FDP-Politiker Luksic mit. In dem Fall besteht der Verdacht, dass Gewerbefläche in den öffentlichen Parkraum verlagert wird – also zu Lasten der Allgemeinheit. Das wäre eine „unerlaubte Sondernutzung“.

Aufgabe von zwei öffentlichen Gesellschaften ist es, eine solche Zweckentfremdung zu prüfen und zu beenden beziehungsweise zu ahnden. Das sind die Autobahn GmbH des Bundes beziehungsweise das Fernstraßen-Bundesamt (FBA). Letzteres übernimmt die Ahndung etwaiger Ordnungswidrigkeiten.

Wie sich Logistikkoordinator Luksic eingeschaltet hat

Logistikkoordinator Luksic teilt mit, dass sein Haus beide Stellen kontaktiert und auf die Situation an der Raststätte Allertal hingewiesen habe. Die Angelegenheit habe sich inzwischen erledigt, teilt er mit. „Nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes kontrolliert die zuständige Autobahnmeisterei die Anlage regelmäßig und wendet sich an die Polizei, sobald dort ein längerer, unüblicher Aufenthalt von Fahrzeugen erkennbar ist.“

Oliver Luksic versichert, dass die Autobahnmeistereien grundsätzlich für die Thematik sensibilisiert seien, ein derartiges Vorgehen von Speditionen aber nicht gänzlich verhindern können. „Sobald ausreichend Hinweise auf einen Verstoß vorliegen, leitet das FBA von Amts wegen ein Verfahren ein.“ Ob das ein Bußgeldverfahren nach sich zieht, hängt demnach aber immer von einer Vielzahl an Faktoren ab, die nicht alle im Einflussbereich der verfolgenden Behörde lägen.

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