Das ändert sich 2023 in der Brieftasche Freibeträge, Zuschläge, und Co.

3D illustration - Bußgeld Foto: ©3dkombinat - stock.adobe.com 2 Bilder

Auch das Jahr 2023 bringt jede Menge neue Regelungen mit sich, die sich auf den Geldbeutel auswirken. Freibeträge werden erhöht, doch es droht auch mehr Reglementierung.

Der Jahreswechsel sorgt nicht nur für immer wieder eine ganze Liste an guten Vorsätzen – mit meistens geringer Halbwertszeit. Jeder erste Januar bringt zugleich eine Vielzahl von Neuerungen aus der Gesetzgebung mit sich. Viele dieser Neuerungen wirken sich direkt auf den Geldbeutel aus. Wir haben in unserer alphabetischen Übersicht eine Auswahl zusammengestellt, die vor allem Arbeitnehmer für das kommende Jahr im Auge behalten sollten.

Altersvorsorge

Wer vorsorgt, hat künftig etwas mehr in der Tasche. Nun sind nämlich nicht mehr nur 90 Prozent der Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig und damit steuerfrei. Dieser sogenannte vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen gilt anders als geplant bereits ab 2023. Der Gesetzgeber sieht hier zwei Stufen vor. Die als Sonderausgaben abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen erhöhen sich ab 2023 um vier Prozentpunkte. Im Jahr 2024 erfolgt eine weitere Erhöhung um zwei Prozentpunkte. Damit will der Gesetzgeber auf lange Sicht die Doppelbesteuerung von Renten vermeiden. Als zweiten Schritt arbeite man daran, die Besteuerung von Renten zeitlich zu strecken. Und: Der Grundrentenzuschlag soll rückwirkend zum 1.1.2021 steuerfrei sein.

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