Das neue Jahr 2021 beginnt mit dem Brexit, bislang ohne Handelsabkommen zwischen Großbritannien und der Europäischen Union. Was sich ändert.
Das neue Jahr beginnt mit dem Brexit, aber bis zum Redaktionsschluss war noch kein Handelsabkommen zwischen Großbritannien und der EU in Sicht. Unternehmen, Behörden und Dienstleister haben viele Vorkehrungen getroffen, damit der endgültige Ausstieg nicht zum Chaos wird. Wie genau sich die Situation für Transportunternehmen entwickelt, ist trotzdem nicht abzusehen.
Spediteure sollten Wartezeitklauseln vereinbaren
Deshalb rät Experte Jürgen Preußig im neuen Jahr zu Wartezeitklauseln. „Keiner weiß, wie sich die Situation ab 1. Januar entwickelt, deshalb kann ich nur empfehlen, in die Offerten Klauseln für Wartezeiten oder ein Standgeld pro Stunde einzubauen“, sagte er in einem Webinar der Bildungsakademie Spedition, Logistik und Verkehr (BASLV) aus Frankfurt. Das Abfertigungsaufkommen sei völlig ungewiss, sagte Preußig. „Derzeit hat Großbritannien etwa 50 Millionen Einfuhrverzollungen, durch den Brexit kommen alle Sendungen aus der EU hinzu, so dass ihre Zahl auf 300 Millionen anschwellen wird.“ Das müsse der Zoll erst einmal bewerkstelligen.
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