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Dekra weist auf UK-REACH hin Brexit hat Folgen für Chemiehandel

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Dekra informiert: Mit dem Brexit tritt voraussichtlich zum Jahreswechsel das britisches Gesetz UK-REACH für den Chemiehandel in Kraft.

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU und dem Ende des Übergangszeitraums voraussichtlich am 31. Dezember 2020 endet auch die Gültigkeit der EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) in Großbritannien. Dann soll ein entsprechendes britisches Gesetz namens UK-REACH in Kraft treten. Unternehmen, die grenzüberschreitend mit Chemikalien handeln, sollten sich schnell auf die neuen Regeln einstellen, raten die Experten von der Sachverständigenorganisation Dekra. Das UK-REACH ist weitgehend deckungsgleich mit dem EU-REACH (EU-VO Nr. 1907/2006), allerdings nur auf Großbritannien beschränkt. Lediglich in Nordirland, das weiterhin zum Wirtschaftsraum der EU zählt, braucht es das UK-REACH nicht.

Dekra unterstützt Logistiker

Für EU-Unternehmen, die weiterhin den britischen Markt beliefern wollen, gibt es keine Regelungen im UK-REACH. Sie haben die Möglichkeit, einen britischen Alleinvertreter zu beauftragen, der die DUIN-Meldung für die Empfänger übernimmt und damit existierende Lieferbeziehungen schützt. Auf diesem Weg muss der Lieferant auch nicht die Zusammensetzung seiner Produkte gegenüber seinen Kunden offenlegen. Die Akquisition neuer Kunden ist allerdings erst nach Abschluss einer vollständigen UK-REACH-Registrierung möglich. Dekra unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung dieser neuen Anforderungen. EU-Lieferanten können dazu Dekra UK zum Alleinvertreter ernennen und somit ihre existierenden Lieferbeziehungen sicherstellen.

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